15-07-2009, 17:47
Ich befinde mich ständig irgendwo im EU-Ausland und bin für das Jugendamt nur über die Anschrift eines Bekannten in Deutschland erreichbar.
Nach dem das Jugendamt auf Grund meiner eingeschränkten Einkommenslage 80 EUR als monatlichen Unterhalt für meine Tochter akzeptiert hatte, sende ich seither das Geld in Bar nach Deutschland und lasse es von einem Bekannten an das Jugendamt monatlich überweisen. Klappt seit Jahren sehr gut.
Ich möchte jetzt aber in Spanien sesshaft werden und auch heiraten. Als Ausländer besteht dort mittlerweile eine Meldepflicht. Die deutsche Botschaft muss meines Wissens nach nicht darüber informiert werden. Gibt es irgendwelche Rückmeldungen nach Deutschland über meinen Wohnsitz und einer kommenden Heirat in Spanien?
Kann meine künftige Frau (nicht deutsche) zum Unterhalt herangezogen werden? Könnten ihre Vermögenswerte in Spanien belangt werden?
Ich könnte mich natürlich um einen Job dort umsehen. Aber da ich schon seit Jahren in Deutschland keinen Job mehr bekomme, werde ich in Spanien auch keinen erhalten.
Was wird passieren, wenn meine Tochter bald 18 Jahre alt wird? Muss ich dann nach Deutschland kommen und mich zu weiteren Zahlungen verurteilen lassen? Einen Einkommensnachweis, oder Hart4-Nachweis kann ich nicht vorlegen. Vielleicht gibt es in Spanien ein Arbeitsamt, dass mir eventuell den Status als "Arbeitssuchend" bestätigt?
Hermann
Nach dem das Jugendamt auf Grund meiner eingeschränkten Einkommenslage 80 EUR als monatlichen Unterhalt für meine Tochter akzeptiert hatte, sende ich seither das Geld in Bar nach Deutschland und lasse es von einem Bekannten an das Jugendamt monatlich überweisen. Klappt seit Jahren sehr gut.
Ich möchte jetzt aber in Spanien sesshaft werden und auch heiraten. Als Ausländer besteht dort mittlerweile eine Meldepflicht. Die deutsche Botschaft muss meines Wissens nach nicht darüber informiert werden. Gibt es irgendwelche Rückmeldungen nach Deutschland über meinen Wohnsitz und einer kommenden Heirat in Spanien?
Kann meine künftige Frau (nicht deutsche) zum Unterhalt herangezogen werden? Könnten ihre Vermögenswerte in Spanien belangt werden?
Ich könnte mich natürlich um einen Job dort umsehen. Aber da ich schon seit Jahren in Deutschland keinen Job mehr bekomme, werde ich in Spanien auch keinen erhalten.
Was wird passieren, wenn meine Tochter bald 18 Jahre alt wird? Muss ich dann nach Deutschland kommen und mich zu weiteren Zahlungen verurteilen lassen? Einen Einkommensnachweis, oder Hart4-Nachweis kann ich nicht vorlegen. Vielleicht gibt es in Spanien ein Arbeitsamt, dass mir eventuell den Status als "Arbeitssuchend" bestätigt?
Hermann