15-11-2011, 08:27
Wenn man sich die Urteilsbegründung durchliest ist festzustellen, dass noch zwei andere Punkte gegen den Vater gesprochen haben, nämlich eine gewisse Gleichgültigkeit in puncto schulische Entwicklung der Kinder und keine konsequente Auseinandersetzung mit klarem Fehlverhalten ("Stehlen) bzw. problematischem Verhalten ("Phantasieren"). Falls sich die Richterin diese Dinge nicht aus den Fingern gesogen hat, kann ich das Urteil sogar verstehen.