03-07-2009, 09:30
Auch wenn es längst gesicherte Rechtssprechung ist (dasselbe Urteil hat das Bundessozialgericht bereits am 7.11.2006 in Az B 7b AS 14/06 R gefällt, Stichwort "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit", danach noch weitere), sperren sich die ARGEN meist dagegen. Klagen!