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Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten
#9
Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege. Soweit ich weiss, besteht das Verweisungsrecht darin, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen, anstatt dir Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Das ist aber nicht an einen bestimmten Grad der Behinderung gebunden, sondern an deine Ausbildung, den genauen Grund der Behinderung.

Im Unterhaltsrecht gibt es diesen Begriff nicht. Um Unterhalt zu erwirtschaften, ist alles und jeder Job zumutbar. Klammere dich also nicht zu fest an die GdB - Zahl. 850 EUR Kindesunterhalt für zwei Kinder ist sehr viel, wie kam das zustande?
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Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 15:03
RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 20:09
RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 20:28
RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von p__ - 27-05-2009, 21:57

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