12-10-2023, 18:33
Wichtig - jedoch eher allgemein - unbedingt eine Fristverlängerung zur Abgabe beim FA beantragen, sonst droht hier der Verspätungszuschlag zur Abgabe der Erklärung! Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat! Wenn Du Deine Steuererklärung für 2022 erst nach dem 2. Oktober 2023 abgibst, kann Dir schon ab dem 3. Oktober 2023 ein Verspätungszuschlag auferlegt werden. Diese Regelung gilt ab dem Steuerjahr 2018. Habe das Gerade mit dem FA durch und sehr schwierig den Verspätungszuschlag und den entstanden Säumniszuschlag und Zinsen wegzubekommen bzw. zu reduzieren .....