15-04-2023, 18:15
In diesem Fall gehts aber um die Forderungshöhe des Unterhaltsberechtigten, nicht um die Einkommenshöhe des Pflichtigen.
Dein Ehevertrag ist schon mal sehr gut, gratuliere. Ob der standhält, hängt auch von den Verhältnissen und der Person der Ex ab. Wenn du dir eine Nichtskönnerin importiert hast, ist das Risiko viel höher dass er für ungültig erklärt wird (Ausnutzung der Ex, ihn Nichtabschätzenkönnen der Konsequenzen, bald wieder Sozialleistungen) wie wenn die Frau Beruf und Job hat, entweder aktuell oder nach Ende Betreuungsunterhalt leicht wieder aufzunehmen.
Dein Ehevertrag ist schon mal sehr gut, gratuliere. Ob der standhält, hängt auch von den Verhältnissen und der Person der Ex ab. Wenn du dir eine Nichtskönnerin importiert hast, ist das Risiko viel höher dass er für ungültig erklärt wird (Ausnutzung der Ex, ihn Nichtabschätzenkönnen der Konsequenzen, bald wieder Sozialleistungen) wie wenn die Frau Beruf und Job hat, entweder aktuell oder nach Ende Betreuungsunterhalt leicht wieder aufzunehmen.