Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Eheliche Lebensverhältnisse
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo,

ich bräuchte mal Hilfe beim verstehen der ehelichen Lebensverhältnisse.
Wenn ich mein Einkommen in Antizipation der Trennung herunterfahre für 12 Monate vor dem Auszug, ist dann auch wirklich nur dieses Gehalt massgeblich? Oder gibt es fälle wo auch noch das ältere Gehalt herangezogen wird?
Es geht nur um Einkommen als Angestellter und keinerlei selbständige Tätigkeit.

Wenn ich nach Scheidung Einkommen wieder hochfahre, muss dann auch Betreuungsunterhalt angepasst werden oder ist hier massgeblich was das Einkommen vor Trennung war? Ist 12 Monate Einkommen vor Trennungszeitpunkt oder Scheidungszeitpunkt entscheidend? Kann ich schon nach Trennung und vor Scheidung das Einkommen wieder hochfahren?

Kann meine Frau nach Trennung einfach den Beruf aufgeben und sagen sie muss ja jetzt mehr Betreuung leisten trotz 70% Teilzeit und 8h Kita Betreuung?

Danke für eure Hilfe
Die 12 Monate letztes Einkommen sind nur eine Gewohnheit, kein Gesetz! Der Richter kann das auch völlig anders sehen, das ist absolut variabel. Es kommt auf die Begründung in den Anträgen an. Du kannst dich jedenfalls drauf verlassen, dass es nicht klappt, das Einkommen einfach unterzufahren 12 Monate später die Trennung zu erklären, dann zu hoffen mit diesem Trick um den Trennungunterhalt rum zu kommen.

Auch der Stichtag kann nach belieben verschoben werden. Wenn man dir eine "illoyale Vermögensverringerung" vorwirft etwa.

Was du und die Frau müssen oder sollen, wird in der rechtlichen Scheidung festgelegt. Das ist extrem variabel. Auch hier wieder: Welche Begründung hat ein Antrag? Mehr Kinderbetreuung - warum? Lernschwierigkeiten, weiter Weg wegen Umzug, Gesundheitsprobleme? Was wird akzeptiert? Was nicht?
Wirklich erstaunlich, wie viele Jahre muss man denn warten bist das wirklich wasserdicht ist?

Ich frage mich gerade ob mein Versuch sogar nach hinten losgehen könnte.
Meinen Recherchen nach muss ab einem Nettoeinkommen von €11k der Bedarf begründet werden.
Wäre es daher vielleicht auch sinnvoll über den €11k netto zu verdienen?
Wir leben sehr sparsam und geben nicht mehr als 2500€ aus, meine Frau verdient ja selber schon 2600€ netto, d.h. sie würde dann ausser dem Kindesunterhalt gar keinen weiteren Anspruch haben?
Sehe ich das richtig das in so einer Konstellation ein hohes Gehalt sogar sinnvoller ist weil man sonst die Berechnung des Bedarfs nicht einfordern darf?
Mir erscheint es dass du Kindesunterhalt und Unterhalt an die Exe durcheinander bringst. Eine Begründung wäre nur erforderlich wenn mehr als 200% des gesetzlichen Mindestunterhalts für die Kinder geltend gemacht wird. Ist das nicht der Fall zahlst du einfach stumpf die höchste Stufe an Kindesunterhalt (also 200% des Mindestunterhalts an die Kinder).

Die 11k beziehen sich also nur auf die Bemessung des Kindesunterhalts. Nicht aber auf den Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt, der nach Abzug des Kindesunterhalts dann iHv 3/7 der restlichen Differenz zum Einkommen der Exe an die Exe gehen (jeweils bereinigt).

Je mehr du also verdienst desto höher wird auch der Unterhalt an die Kinder UND die Exe ausfallen. Ohne Begründung versteht sich. Im dümmsten Fall für die Exe sogar noch für viele Jahre. Das ist das größte Risiko aus meiner Sicht.

In aller Regel wäre es daher gut das Einkommen vor der Trennung geordnet herunterzufahren und zu bereinigen, und nach Vollzug der Scheidung wieder hochzufahren. So hab ich es gemacht. So hast du eine reelle Chance die Zahlungen an die Exe zu drücken. Und wenn du dann später ohnehin schon 11k+ verdienst bleiben die Beträge for Kindesunterhalt auch stabil (da maximale Stufe eh erreicht).

Für Menschen mit hohen Einkommen empfiehlt es sich zudem den Spielrahmen bei der „Bereinigung“ des Einkommens maximal auszunutzen. Hier können zum Beispiel hohe Kosten für die eigene Altersvorsorge abgezogen werden (ETF Sparpläne, flexible Vorsorgepläne, Lebensversicherung, Sparbuch etc.). Hier gilt es auch möglichst früh, am besten noch vor der Trennung, durch entsprechende und regelmäßige Einzahlungen, Fakten zu schaffen.
Danke, ich las hier das die €11k Grenze auch für den nachehlichen Unterhalt relevant sind:
https://www.familienrecht-ratgeber.com/d...luxus.html
Ab dieser Grenze muss der Bedarf konkret vorgetragen werden.

Haben einen Ehevertrag vor Ehe mit Mod Zugewinn (Gütertrennung bei Scheidung), keine Vorsorgeausgleich, kein Unterhalt. Erweiterung Betreuungsunterhalt bis Kind 12 Jahre ist, Maximal €1k monatlich mit Wertsicherungsklausel.
Nachdem was ich hier lese weiss ich aber nicht ob das standhält...
In diesem Fall gehts aber um die Forderungshöhe des Unterhaltsberechtigten, nicht um die Einkommenshöhe des Pflichtigen.

Dein Ehevertrag ist schon mal sehr gut, gratuliere. Ob der standhält, hängt auch von den Verhältnissen und der Person der Ex ab. Wenn du dir eine Nichtskönnerin importiert hast, ist das Risiko viel höher dass er für ungültig erklärt wird (Ausnutzung der Ex, ihn Nichtabschätzenkönnen der Konsequenzen, bald wieder Sozialleistungen) wie wenn die Frau Beruf und Job hat, entweder aktuell oder nach Ende Betreuungsunterhalt leicht wieder aufzunehmen.