21-05-2009, 11:58
Hallo gleichgesinnter,
meine Ex (falsch, es ist die 11-jährige Tochter, das verdränge ich immer wieder) hat damals Ende Sept. 08 durch ihre Rechtsanwältin meine Einkommensnachweise an-, und zugleich ab Sept. Unterhalt gefordert.
Die machen das rechtlich schon einwandfrei.
Von daher, @p
bin ich schon geneigt, den September nachzuzahlen, wobei das den Streitwert auch nicht reduzieren wird. Da ich regelmäßig seit Oktober zahle, beträgt die Forderung incl. Septemberrate nur ca. 650 (aufgelaufene Differenz zum eingeklagten KU bis Klagantrag im März), der Streitwert liegt dagegen bei 4.500 €. Und da Klage bereits erhoben ist, zweifel ich, ob durch meine Titulierung eines Teilbetrags sich am Streitwert noch was ändert.
Es geht hier um den selben Fall wie in den Fenstern "Klage / Titulierung Kindesunterhalt" und "Höherstufung bei Berechnung KU"
Morgen läuft die Anzeigefrist ab und ich muss mich entscheiden ob ich den September zahle oder nicht, befürchte dass ich verliere. Denn die Ferienregelungen tangieren ja den Unterhaltsanspruch nicht und entscheiden tuts ne Halbtagsrichterin.
meine Ex (falsch, es ist die 11-jährige Tochter, das verdränge ich immer wieder) hat damals Ende Sept. 08 durch ihre Rechtsanwältin meine Einkommensnachweise an-, und zugleich ab Sept. Unterhalt gefordert.
Die machen das rechtlich schon einwandfrei.
Von daher, @p
bin ich schon geneigt, den September nachzuzahlen, wobei das den Streitwert auch nicht reduzieren wird. Da ich regelmäßig seit Oktober zahle, beträgt die Forderung incl. Septemberrate nur ca. 650 (aufgelaufene Differenz zum eingeklagten KU bis Klagantrag im März), der Streitwert liegt dagegen bei 4.500 €. Und da Klage bereits erhoben ist, zweifel ich, ob durch meine Titulierung eines Teilbetrags sich am Streitwert noch was ändert.
Es geht hier um den selben Fall wie in den Fenstern "Klage / Titulierung Kindesunterhalt" und "Höherstufung bei Berechnung KU"
Morgen läuft die Anzeigefrist ab und ich muss mich entscheiden ob ich den September zahle oder nicht, befürchte dass ich verliere. Denn die Ferienregelungen tangieren ja den Unterhaltsanspruch nicht und entscheiden tuts ne Halbtagsrichterin.