18-05-2009, 23:30
Ich hab noch so eine Detailfrage zum Unterhaltsrecht auf Lager:
Die Kindsmutter hat ab September Unterhalt gefordert, da das Kind beschlossen hatte ab dem neuen Schuljahr ganz bei ihr zu wohnen. Zuvor war es im Wechselmodell 50:50 betreut worden. Schulbeginn war der 08.09.2008. Wir hatte die Schulferien so aufgeteilt, dass die Kinder die erste Hälfte bei mir waren und dann bis Schulbeginn bei ihr.
Ich hab ihr gesagt, dass ich den Unterhaltsanspruch für September nicht anerkenne und ab Oktober gezahlt.
Aber wenn ich's mir jetzt rückblickend und prozessmäßig anschaue, dann bezweifle ich, dass ich damit vor Gericht durchkomme. Gibts dazu Ratschläge oder sogar Erfahrungen: Soll ich den September nicht besser auch gleich anerkennen und blechen?
Die Kindsmutter hat ab September Unterhalt gefordert, da das Kind beschlossen hatte ab dem neuen Schuljahr ganz bei ihr zu wohnen. Zuvor war es im Wechselmodell 50:50 betreut worden. Schulbeginn war der 08.09.2008. Wir hatte die Schulferien so aufgeteilt, dass die Kinder die erste Hälfte bei mir waren und dann bis Schulbeginn bei ihr.
Ich hab ihr gesagt, dass ich den Unterhaltsanspruch für September nicht anerkenne und ab Oktober gezahlt.
Aber wenn ich's mir jetzt rückblickend und prozessmäßig anschaue, dann bezweifle ich, dass ich damit vor Gericht durchkomme. Gibts dazu Ratschläge oder sogar Erfahrungen: Soll ich den September nicht besser auch gleich anerkennen und blechen?