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Höherstufung bei Berechnung Kindesunterhalt
#1
Weiß jemand, wie die Familiengerichte folgende Situation bei der Berechnung von Kindesunterhalt bewerten:

Vater zahlt für ein Kind Unterhalt, ein weiteres Kind wird im Wechselmodell 50:50 betreut.

Um wieviele Stufen höher kommt Mann, wenn nur für ein Kind Unterhalt bezahlt wird (kein Ehegattenunterhalt)?

Wirkt sich das im Wechselmodell 50:50 betreute Kind bei der Unterhaltsberechnung in der Höherstufung aus oder nicht? Es werden ja sog. Naturalleistungen erbracht.
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Höherstufung bei Berechnung Kindesunterhalt - von campesino - 17-05-2009, 21:56

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