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Mitwirkungpflichten der Kinder
#9
Wenn ich das oben richtig verstehe, bekommst du deine Ermäßigung bei der Krankenkasse doch nur wenn du unterhaltsberechtigte Kinder hast... du schreibst aber das die Tochter genug Einkommen hat, aktuell nicht bedürftig.
Somit sollte es doch für dich keine Ermäßigung geben?

Die fast 2 Monate zwecks einer evtl. Titel Änderung solltest du noch warten, aber wenn sie dem Titel ditekt raus gibt, ist sie doch auch nicht mehr bedürftig/ auskunftspflichtig uns es wird nix mit Ermäßigung.
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RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von Ruffys - 13-05-2022, 14:34
RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von Ruffys - 30-05-2022, 16:27
RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von kay - 31-05-2022, 12:20
RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von kay - 03-06-2022, 11:21

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