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Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht
#9
@mr crabs:

bring doch stimmung und schwung in die sache: beantrage einfach mal so das ABR in einem seperaten verfahren...kostet nix und 
bring spaß für die mutter...evtl. mal über eine schmerzensgeldklage nachdenken - wenn so was möglich ist.

im abr-verfahren kannst du alles das bringen, was gg die mutter spricht mit gewaltschutzverfahren etc...aber vorsicht - wenn du
es tatsächlich bekommst..

bb
netlover
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RE: Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht - von netlover - 05-01-2022, 21:54

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