(03-06-2021, 16:13)Nappo schrieb: Wenn kein Titel besteht, laufen Unterhaltsschulden nur auf ab Beginn einer Aufforderung, fälligen Unterhalt zu zahlen.
Ab 2021 habe ich 4 Schreiben vom JA erhalten, die letzten 2 waren Bewilligungsbescheide für UHV, jeweils 1 pro Kind.
Davor gabs auch 2 Schreiben, jeweils 1 pro Kind, im Betreff steht:
Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind .... ...., geb. ....
Hier: Anhörung des Unterhaltsverpflichteten nach Paragraph 24 SGB X und Anhörung zur Auskunftserteilung nach Paragraph 6 ABS. 1 UVG
Dieses Schreiben hat 6 Punkte, wie:
1. Unterhaltsverpflichtung
2. Auskunftserteilung
3. Zahlungsaufforderung
4. Verzugssetzung und Unterhaltszahlung
5. Anspruchsübergang und Verzinsung
6. Beurkundung des Unterhalts/gerichtliches Verfahren
Unter Punkt 3 steht folgendes:
Ich fordere Sie auf, Ihrer Unterhaltsverpflichtung, unverzüglich nachzukommen. Der Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beträgt:
Kind bis 6 Jahren 174€
Kind von 6 Jahren bis unter 12 Jahren 232€
Kind von 12 Jahren bis 18 Jahren 309€
Ist es eine Zahlungsaufforderung, die du meinst?
Als Antwort auf dieses Schreiben schickte ich meinen ALG1 Bescheid und Information über den Beginn der Umschulung. Später gabs nichts mehr vom JA, nur die Briefe von AA über die Abzweigung.