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Soll man LeistungsUNfähigkeit bescheinigen lassen?
#7
(02-06-2021, 23:29)IPAD3000 schrieb: Erstmal ist fraglich, ob das JA überhaupt zuständig ist. Schließlich geht es um Ansprüche deines Kindes gegen dich. Somit kann auf Unterhalt nur verzichten, wer hier direkt betroffen ist, eben das Kind mit der Mutter als Vertreterin. Ist jedoch eine Beiständin bestellt, so ist diese zu kontaktieren. Aber auch wenn die sich auf den Deal einließe, laufen zwangsläufig Regressansprüche seitens der Unterhaltsvorschusskasse auf. Auch diese wirst du bitten müssen, auf diese zu verzichten.

Besteht denn überhaupt ein Titel? Denn ohne, sieht die Sache deutlich angenehmer für dich aus.

Kein Titel.

Kein Beistand.

JA zahlt der EX UHV, seit Beginn der Umschulung.

JA pfändet etwas von meinem ALG1, bin zwischen zwei Selbstbehalten gelandet.
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RE: Soll man LeistungsUNfähigkeit bescheinigen lassen? - von Splash - 03-06-2021, 02:16

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