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Unterhalt ab 18 - Vermögen der KM / Private KV
#4
Erstmal vielen Dank für die ersten Antworten..

Es ist echt der Hammer, dass die Exe durch Erbschaft Kohle ohne Ende hat, aber dennoch weniger Unterhalt zu zahlen hat als der Trennungsvater, der
zwar etwas höheres Einkommen hat, aber dafür kein Vermögen... Da zweifelt man mal wieder am Verstand des Gesetzgebers..

Zur privaten Krankenversicherung :
War auch mein Stand .. insbesondere bei den " Beamtenkindern " , das löst aber nicht mein Problem... Natürlich möchten Exe und Tochter, dass
das Kind weiter Privatpatientin bleibt ... is ja klar ... Papa muss ja die Arztrechnungen und alles andere vorleisten, hat den ganzen Schreibkram am Hals usw. ...

Ich weiß aber eben immer noch nicht, ob sie das Recht dazu hat  u n d  ob ich die Beiträge zur KV auch für das erwachsene Kind zahlen muss oder das vom Unterhalt abziehen kann.
Wenn nicht, bin ich weiterhin der Dumme...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Unterhalt ab 18 - Vermögen der KM / Private KV - von ArJa - 02-01-2021, 15:45

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