02-01-2021, 13:42
Moin zusammen und zunächst einmal ein frohes neues Jahr.
Bleibt gesund und lasst Euch von den gierigen Exen und deren Helfern im neuen Jahr weiterhin nicht fertigmachen.
Mich treiben im neuen Jahr zwei Problemkreise um : 1. Der Volljährigenunterhalt und 2 . Die private KV für die bald volljährige Tochter.
Mein missratenes Erzeugnis ( das ich nun seit über 2 Jahren nicht mehr gesehen habe ) wird ja nun in wenigen Monaten 18 Jahre alt und macht im Frühjahr das Abitur. Danach will Tochter unmittelbar zum Herbstsemester Lehramt Sek. II studieren und von ihrem Wohnort im mütterlichen Haushalt die 20 km zur Uni pendeln.
zu 1.) Nun hat meine Ex-Schwiegermutter vor 2 Wochen das Zeitliche gesegnet und da keine der beiden gierigen Töchter ( beide sind Bankerinnen - super... ) die andere auszahlen kann, wird das Haus meiner Ex-Schwiegermutter( was ca. 500 T€ Wert hat ) unter den Hammer kommen und meine Ex wird jetzt erstmals durch den Verkauf und auch dem Erbe von Bargeld reichlich Kohle haben. Sie arbeitet weiterhin in Vollzeit bei der Bank ( wobei mein Nettoeinkommen ca 600 € höher ist als ihres ... ).
Hat der plötzliche Reichtum irgendwelche Auswirkungen auf den von ihr bald ebenfalls zu leistenden Barunterhalt ? Ach ja, der Titel ist bis zum 18.Lebensjahr befristet ...
zu 2.) Ich hatte die Sache mit der privaten KV meiner Tochter vor ein paar Jahren schon mal hier eingestellt, bin aber seitdem nicht so richtig weitergekommen.. Bin ja Beamter, gehe in 2 Jahren in Pension.. Bis zum 18. Geburtstag muss ich Tochter privat krankenversichern, ab 18 habe ich verschiedene Aussagen und ich weiss nicht was richtig und rechtens ist... Ich möchte meine Tochter aus der privaten KV und der Beihilfe loswerden. Die mtl. 50 € KV Beitrag machen zusammen auch 600 Euronen pro Jahr aus ( die ich ja bislang zusätzlich zum üppigen KU berappen musste )..
Kennt jemand die aktuelle Rechtsituation ? Kann ich sie zwingen, ab Studienbeginn in die studentische gesetzliche Krankenversicherung oder in die Familienversicherung der Mutter zu gehen ?
Was ist mit Unterbrechungszeiten zwischen Schulende und Studienbeginn ? Und wenn ich die KV weiterzahlen müsste, kann ich den KV Beitrag dann mit dem Volljährigenunterhalt verrechnen ? Ich ahne die Antwort bereits..
Ich werde in 2 Jahren durch den Pensionseintritt deutlich weniger Kohle zur Verfügung haben, deswegen ist mir wichtig bereits jetzt auf Fallstricke richtig zu reagieren... Danke im voraus ..
Gruß aus dem Nordwesten !
ArJa
Bleibt gesund und lasst Euch von den gierigen Exen und deren Helfern im neuen Jahr weiterhin nicht fertigmachen.
Mich treiben im neuen Jahr zwei Problemkreise um : 1. Der Volljährigenunterhalt und 2 . Die private KV für die bald volljährige Tochter.
Mein missratenes Erzeugnis ( das ich nun seit über 2 Jahren nicht mehr gesehen habe ) wird ja nun in wenigen Monaten 18 Jahre alt und macht im Frühjahr das Abitur. Danach will Tochter unmittelbar zum Herbstsemester Lehramt Sek. II studieren und von ihrem Wohnort im mütterlichen Haushalt die 20 km zur Uni pendeln.
zu 1.) Nun hat meine Ex-Schwiegermutter vor 2 Wochen das Zeitliche gesegnet und da keine der beiden gierigen Töchter ( beide sind Bankerinnen - super... ) die andere auszahlen kann, wird das Haus meiner Ex-Schwiegermutter( was ca. 500 T€ Wert hat ) unter den Hammer kommen und meine Ex wird jetzt erstmals durch den Verkauf und auch dem Erbe von Bargeld reichlich Kohle haben. Sie arbeitet weiterhin in Vollzeit bei der Bank ( wobei mein Nettoeinkommen ca 600 € höher ist als ihres ... ).
Hat der plötzliche Reichtum irgendwelche Auswirkungen auf den von ihr bald ebenfalls zu leistenden Barunterhalt ? Ach ja, der Titel ist bis zum 18.Lebensjahr befristet ...
zu 2.) Ich hatte die Sache mit der privaten KV meiner Tochter vor ein paar Jahren schon mal hier eingestellt, bin aber seitdem nicht so richtig weitergekommen.. Bin ja Beamter, gehe in 2 Jahren in Pension.. Bis zum 18. Geburtstag muss ich Tochter privat krankenversichern, ab 18 habe ich verschiedene Aussagen und ich weiss nicht was richtig und rechtens ist... Ich möchte meine Tochter aus der privaten KV und der Beihilfe loswerden. Die mtl. 50 € KV Beitrag machen zusammen auch 600 Euronen pro Jahr aus ( die ich ja bislang zusätzlich zum üppigen KU berappen musste )..
Kennt jemand die aktuelle Rechtsituation ? Kann ich sie zwingen, ab Studienbeginn in die studentische gesetzliche Krankenversicherung oder in die Familienversicherung der Mutter zu gehen ?
Was ist mit Unterbrechungszeiten zwischen Schulende und Studienbeginn ? Und wenn ich die KV weiterzahlen müsste, kann ich den KV Beitrag dann mit dem Volljährigenunterhalt verrechnen ? Ich ahne die Antwort bereits..
Ich werde in 2 Jahren durch den Pensionseintritt deutlich weniger Kohle zur Verfügung haben, deswegen ist mir wichtig bereits jetzt auf Fallstricke richtig zu reagieren... Danke im voraus ..
Gruß aus dem Nordwesten !
ArJa