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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
#2
Der Import dreht also durch. Passiert öfter wie gedacht, hört man sehr oft. Schade, dass es da keine Studie gibt, die das untersucht.

Du wirst nicht ernst genommen werden, wenn du zum Jugendamt gehst und von einer Persönlichkeitsstörung anfängst. Die werden grinsend fragen "Sind Sie denn Arzt?". Man wird das Zeichen von Paarkonflikten werten und als unfairen Versuch Deinerseits, sie als Psycho darzustellen und hinauszukegeln.

Diese Vermeidung deiner Frau stellt offenbar ein zwanghaftes Verhalten dar, aber eines das weder laut noch auffällig ist. Es gibt keine Gewalt gegen das Kind. Wenn es strittig wird, werden deine Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungrecht deshalb nicht über das übliche Mass hinausgehen, mit anderen Worten: Wenn das Kind klein ist, liegen sie nahe Null.

So etwas wird selten von allein besser. Und deine Chancen auch nicht, erst wenn das Kind gross ist (ab 10 - 12) und sich klar selbst artikuliert. Da Versorgungs- und Zugewinnausgleich weiterlaufen, Unterhaltspflichten tendentiell länger werden und du mit einer völlig uneinsichtigen psychisch Kranken früher oder später selber durchdrehst, solltst du trotzdem baldmöglichst die Scheidung einleiten, um Schaden zu minimieren. Alles kannst du freilich nicht haben, du wirst zunächst Umgangsvater sein, wenn es bei der Ex zusammenbricht oder das Kind dort weg will stehst du aber parat.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von p__ - 15-07-2020, 23:38

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