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Pfändung nach 850d
#4
(15-07-2020, 02:42)IPAD3000 schrieb: Ich kenn deine Einkommensverhältnisse nicht. Bist du zu klamm um Unterhalt zu zahlen, lohnt der Weg zur Hartzer Tante vom Amt im Vorwege schon. Stocke dein Einkommen auf, dann kannst du lfd. Unterhalt schon mal zahlen. Was die Forderungen aus der Pfändung angeht, wird es wohl um Rückstände gehen, weil du vorher nicht auf die Idee gekommen bist, aufzustocken ?!

Nein es geht nicht um mich, mich interessirt das nur da bei hartz4 nur das als Einkommen berücksichtigt wird was einem zufließt.
Wenn jemanden nach 850d der Lohn gepfändet wird rutscht er doch unter Hartz4 Satz und von daher hätte derjenige doch anspruch auf hartz.
Regelsatz
Miete
ganz wichtig Erwerbstätigkeitsfreibetraag bei 1500 Brutto sind das schon 330 Euro plus zb. 400 Miete plus 432 Regelsatz
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Pfändung nach 850d - von Kaymueller - 10-07-2020, 10:57
RE: Pfändung nach 850d - von p__ - 10-07-2020, 11:32
RE: Pfändung nach 850d - von IPAD3000 - 15-07-2020, 02:42
RE: Pfändung nach 850d - von Kaymueller - 15-07-2020, 13:51
RE: Pfändung nach 850d - von Sixteen Tons - 15-07-2020, 15:11
RE: Pfändung nach 850d - von Zahlesel_RUS - 15-07-2020, 15:37
RE: Pfändung nach 850d - von Sixteen Tons - 15-07-2020, 15:50
RE: Pfändung nach 850d - von Zahlesel_RUS - 16-07-2020, 09:34

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