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Unterhaltsberechnung und andere Themen
#2
(19-05-2020, 14:17)Dohr schrieb: Ich zahle ein Unterhalt welches bis Ende 01 2019 tituliert war. Zahle ich bis heute unverändert weiter.

Zahlst zu keinen oder einen Unterhalt gemäss alter Titulierung? Auf jeden Fall will man jetzt von dir Geld für die Vergangenheit. Und seit Januar 2019 existiert kein gültiger Titel mehr, so habe ich das verstanden.

1) Unterhalt oder höherer Unterhalt wird erst fällig ab berechtigter Forderung. Wenn die Forderung erst jetzt im Mai gestellt wird, dann ab Mai jetzt. Vorher nicht. Immer vorausgesetzt, dass der Unterhallt vor Mai nicht tituliert war.

2) Da ist vieles möglich und wenn es vor Gericht geht, kann der Richter das ziemlich nach gutdünken beurteilen und Auskünfte dazu fordern.

Existiert noch eine Beistandschaft deiner Ex? Dann wäre das Einschalten eines eigenen Anwalts durch die nicht rechtens. Sie kann nur durch den Beistand oder durch einen eigenen Anwalt vertreten werden. Zwei Vertretungen gleichzeitig für dieselbe Sache gibts nicht.
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RE: Unterhaltsberechnung und andere Themen - von p__ - 19-05-2020, 15:22

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