20-01-2020, 15:34
Es wirkt so. Ausserdem stallt sich die Frage, wieso überhaupt vertraglich irgendwas geregelt werden soll, wenn gar nichts da ist zum Verteilen, kein Zugewinn, kein Versorgungsausgleich, kein Unterhalt. Nach § 18 VersAusglG soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist. Es gibt auch keinen Zugewinnausgleich, wenn keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Der Zugewinnausgleich ist ein freiwilliges Verfahren, auf das die Eheleute auch verzichten können. Unterhalt kanns auch nicht sein, es sieht nicht danach aus dass einer Ansprüche aufgebaut hat oder Ansprüche befriedigen könnte.