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Strategie: gerichtlich geregeltes Umgangsrecht |Kleinkind ganztags in Fremdbetreuung
#1
Hi Leute,

ich brauche eure Einschätzung hinsichtlich der Strategie, die ich gegen die Kindsmutter fahren will.

Bevor meine Ex und ich uns unmittelbar nach der Geburt unseres Kindes trennten, hatten wir jahrelang einen eindeutigen Konsens darüber, dass wir unser Kind unter keinen Umständen in eine Vollzeit-Fremdbetreuung geben wollten.
Auch wenn wir kein klares Alter definiert haben, bis wann dies gelten soll, so lag die schwammige Grenze irgendwo bei der Schulpflicht.
Da sowohl meine Ex als auch ich zeitlich flexibel arbeiten können, ging zumindest ich davon aus, dass diese Regelung auch realistisch umsetzbar ist.
Ich halte weiter an der Überzeugung fest, dass ein Kleinkind mindestens die Hälfte des Tages mit einem der Elternteile (oder sehr nahen Verwandten) verbringen sollte, und nicht von früh bis spät in Fremdbetreuung abgeschoben werden sollte.
In solchen jungen Jahren halte ich den bindungsorientierten Ansatz für völlig natürlich und nicht diskutierbar.
Erklärungen möchte ich euch an dieser Stelle ersparen, ich hoffe einfach, dass die Mehrheit hier das genauso sieht.


So war unser Kind bereits seit dem ersten Lebensjahr bei einer Tagesmutter uns das bis ca. 14:30.
Ich empfand das schon als grenzwertig, aber mir war auch klar, dass sich durch die Trennung die Lebensumstände für die Kindsmutter verändert haben, und ich da ohnehin nicht mehr viel zu melden habe. Es hätte keinen Sinn gemacht ihre Ausgestaltung verhindern zu wollen, zumal ich ohnehin keine Alternative für die Fremdbetreuung hätte bieten können. Seit Sommer ist das Kind nun in der KiTa, wobei es bisher bei der Betreuung bis 14:30 blieb.

Ich wurde jüngst von meiner Ex darauf hingewiesen, dass das Kind von nun an jeden Wochentag von 7:30 bis 16:30 in der KiTa bleiben soll - und das mit 2 Jahren und 4 Monaten!!!!!
Eine Erklärung dafür habe ich nicht erhalten. Wir haben seit Anbeginn wechselnd kalten und heißen Krieg, so dass ich nicht im Bilde bin, ob sich ihre berufliche Situation verändert hat.
Möglicherweise schmeisst sie ihre Freiberuflichkeit und ist demnächst wieder in einem 8 - 4 Angestelltenverhältnis.
Ich habe sie nochmals daran erinnert, dass ihr Vorhaben komplett gegen unsere damalige Absprache ist, und dass sie unserem Kind unsägliches Leid zufügt, da es für diese radikale Abnabelung von seinen Bezugspersonen noch viel zu jung ist.

Am wichtigsten: Ich habe ihr angeboten die Kindesbetreuung jeden Tag von ca. 14:30 (oder auch früher) bis 16:30 zu übernehmen.
Sollte ich mal verhindert sein, könnte meine Lebenspartnerin einspringen, da diese nur halbtags arbeitet (sie ist selbst Mutter eines kleinen Kindes).
Meine Partnerin ist seit 1,5 Jahren jedes mal dabei, wenn ich Umgang mit meinem Kind habe. Die beiden haben ein liebevolles und vertrauliches Verhältnis. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass wir beide tatsächlich mal ausfallen sollten, wäre also immer noch die KiTa-Variante da.

Leider ist es so, dass meine Ex meinen Vorschlag kategorisch ablehnt. Sie verweigert mir auch eine Erklärung. Sie sagt schlichtweg, sie möchte das nicht. Ich vermute, es ist Ihre Bindungsintoleranz, die befeuert wird von der Angst der Vater könnte im Leben des Kindes eine zu große Rolle spielen, und dann käme da noch die neue 'Frau' des Kindsvaters hinzu, die die Mutter garantiert als unliebsame Konkurrentin betrachtet.

Ich kann nicht fassen, dass die Ex unser kleines Kind lieber den ganzen Tag in der KiTa schmoren läßt, statt dem Kind zuliebe über ihren Schatten zu springen, und dem Vater mehr Umgang einzuräumen!!!

Ich stehe ohnehin kurz davor eine gerichtliche Umgangsregelung durchzusetzen - und jetzt meine Frage an euch:

Inwieweit ist damit zu rechnen, dass das Fam.gericht meine Kritik an der Kindsmutter teilen wird/bzw. mir sogar erweiterten Umgang zugesteht?
Oder ist es wirklich so, wie man vielerorts liest, dass die Fam.gerichte das für völlig OK befinden, wenn selbst so kleine Kinder ganztags in Fremdbetreuung sind - selbst dann, wenn sich ein Elternteil bereitwillig als Alternative anbietet? 

Haben wir wirklich das DDR Modell übernommen?
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Strategie: gerichtlich geregeltes Umgangsrecht |Kleinkind ganztags in Fremdbetreuung - von Siggi_Sorglos - 13-01-2020, 02:43

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