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Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt)
#5
Dann sind aber die Voraussetzungen falsch. Der Selbstbehalt für Unterhalt zwischen Eheleuten liegt bei 1200 EUR. Es müssen also keine 1900 übrig bleiben, sondern sogar beim Mindestunterhalt beträgt der KU 379 + 309 + 254 = 942 EUR. Damit sind es nicht 1900 EUR, sondern 2142 EUR. Wahrscheinlich aber mehr, ich sehe nicht wie er in die niedrigste Stufe runterkommt.

Aber auch das ist nicht zu erreichen.
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RE: Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt) - von p__ - 19-06-2019, 15:13

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