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VKH, PKH Stellungnahme Gegner
#1
Hallo Gemeinde,

muss das Gericht das einen VKH/PKH genehmigt (Gläubiger) erst vom potenziellen Gegner (Schuldner) eine Stellungnahme bekommen.

siehe dazu § 118 Abs.1 ZPO

Desweiteren was muss ich beantragen um den Unterhaltsrückstand ggf. pfänden zu lassen. VKH oder PKH ?

Danke f eure Hilfe

Lg
A.
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Nachrichten in diesem Thema
VKH, PKH Stellungnahme Gegner - von Arminius - 15-01-2019, 19:47
RE: VKH, PKH Stellungnahme Gegner - von p__ - 15-01-2019, 20:47

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