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Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung?
#12
(28-11-2018, 09:42)p__ schrieb: Eine Erfüllungsübernahme wäre durchaus möglich.

Wenn doch die KM einen Vertrag mit der Schule eingeht, den ich auch unterschreibe, entbindet mich doch nicht das Schreiben eines Dritten (in diesem Fall das JA) vor finanziellen Verpflichtungen?
Wie funktioniert das, auf was muss ich da achten?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? - von L3NNOX - 28-11-2018, 10:59
RE: Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? - von Mercedes_AMG - 28-11-2018, 14:18

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