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Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters
#9
(08-10-2018, 19:46)kay schrieb: Wenn die Mutter das Kind hauptsichaechlich betreut und nicht schwerst drogensuechtig ist, wird kein Richter in der westlichen Welt einem Vater das Sorgerecht fuer ein zwei Monate altes Baby geben. Braucht manN garnicht versuchen zu beantragen. Ich kann Dir nur empfehlen, Dich im Guten mit der Mutter zu einigen und - wenn Du es Dir leisten kannt - auch mit dem Geld nicht zu stark zu knausern. Im Falle einer Trennung musst Du eh zahlen (Betreuungsunterhalt plus Unterhalt fuers Kind) und wenn es ueber Anwaelte und Gericht geht, zahltst Du auch noch die teuren Anwaelte. Bei nicht psychisch kranken Frauen faehrt manN manchmal besser den Umgang "abzukaufen" solange manN sich das leisten kann.

Puh...nicht das, was ich hören wollte, aber vermutlich sinnvoll... :-(
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RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - von Sven - 08-10-2018, 20:42

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