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Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - Druckversion

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Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - Sven - 08-10-2018

Hallo,

auch wenn es schon ähnliche Threads zum Thema ABR gibt, möchte ich doch gerne kurz meinen Fall schildern.

- Meine Frau und ich stehen kurz vor der Trennung
- Wir haben eine Tochter von 2 Monaten (sic!)
- Gemeldet sind wir drei noch in der gemeinsamen Wohnung

Meine Frau verlässt immer wieder für mehrere Tage die Wohnung, fährt zu ihren Eltern und nimmt dabei, gegen meinen Willen, unsere Tochter mit. Ich erfahre nicht, wann sie wiederkommt und auf meinen Vorschlag, unsere Tochter bei den Schwiegereltern zu besuchen, bzw. mit ihr dort spazieren zu gehen, geht sie nicht ein.

Ihr schreibt immer davon, dass ich das alleinige ABR juristisch einfordern kann und auch gleich Strafanzeige stellen solle.
Heute war ich beim RA, der mir gesagt hat, es sei zwecklos, weil die KM selbstverständlich mit dem Kind hinfahren könne, wohin sie wolle. Das bringe gar nichts. Ich könne lediglich einen Beratungstermin beim Jugendamt machen (habe ich in die Wege  geleitet, dauert 4-6 Wochen).
Etwas anderes wäre es bei einem Umzug, der jedoch noch nicht stattgefunden hat.

Wie ist eure Meinung, bzw. Erfahrung dazu? Ich überlege, selber aktiv zu werden und den Antrag zu stellen. Die Formulare sind ja im Download-Bereich. Die Gefahr ist dabei ja aber auch, das ich damit sämtliche Steine ins Rollen bringe und die Situation komplett eskaliert.

Ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht, was ich machen soll. Freue mich über jeden Tipp und Kommentar von euch.

Gruß,
Sven


RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - p__ - 08-10-2018

Da kein Umzug, sondern nur Besuche stattfinden greift das Aufenthaltsbestimmungsrecht hier nicht. Das ist eine Angelegenheit des alltäglichen Lebens. Juristisch dagegen vorzugehen ist in der Tat zwecklos. Lass es sein. Fang nicht schon ganz am Anfang an, dich in sinnlosen Zügen zu verschleissen.

Ist die Ehe schon länger unter Druck? Bist du sicher, dass du der biologische Vater des Kindes bist?


RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - kay - 08-10-2018

Hallo Sven,

kein Gericht der Welt wuerde einer Frau verbieten, mit dem Kind ihre Eltern zu besuchen. Alle Antraege diesbezueglich sind komplette Zeitverschwendung.

Wie sieht das mit der Betreuung aus? Wer betreut das Kind hauptsaechlich und wie alt ist es?


RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - Sven - 08-10-2018

Danke für eure Antworten. Unser Kind ist erst zwei Monate alt.

Die "Besuche" ziehen sich immer über mehrere Tage hin...


RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - p__ - 08-10-2018

Wenn es schon vor 11 Monaten irgendwelche Besuche gab, mach mal einen Vaterschaftstest.


RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - Sven - 08-10-2018

(08-10-2018, 18:54)p__ schrieb: Wenn es schon vor 11 Monaten irgendwelche Besuche gab, mach mal einen Vaterschaftstest.

Ja, ich habe einen Test gemacht. Heimlich. Ist positiv, ich bin der Papa...Und das ist auch gut so... :-)

(08-10-2018, 18:34)kay schrieb: Hallo Sven,

kein Gericht der Welt wuerde einer Frau verbieten, mit dem Kind ihre Eltern zu besuchen. Alle Antraege diesbezueglich sind komplette Zeitverschwendung.

Wie sieht das mit der Betreuung aus? Wer betreut das Kind hauptsaechlich und wie alt ist es?

Hallo Kay,

da die Mutter ja fast nie da ist mit dem Kind betreut sie es hauptsächlich. Zumal, auch wenn sie da ist, ich durch meine Arbeit ja auch erst abends nach Hause komme.


RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - p__ - 08-10-2018

Ok, dann ist das geklärt. Gut zu wissen, wenn mans sicher weiss :-)


RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - kay - 08-10-2018

Wenn die Mutter das Kind hauptsichaechlich betreut und nicht schwerst drogensuechtig ist, wird kein Richter in der westlichen Welt einem Vater das Sorgerecht fuer ein zwei Monate altes Baby geben. Braucht manN garnicht versuchen zu beantragen. Ich kann Dir nur empfehlen, Dich im Guten mit der Mutter zu einigen und - wenn Du es Dir leisten kannt - auch mit dem Geld nicht zu stark zu knausern. Im Falle einer Trennung musst Du eh zahlen (Betreuungsunterhalt plus Unterhalt fuers Kind) und wenn es ueber Anwaelte und Gericht geht, zahltst Du auch noch die teuren Anwaelte. Bei nicht psychisch kranken Frauen faehrt manN manchmal besser den Umgang "abzukaufen" solange manN sich das leisten kann.


RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - Sven - 08-10-2018

(08-10-2018, 19:46)kay schrieb: Wenn die Mutter das Kind hauptsichaechlich betreut und nicht schwerst drogensuechtig ist, wird kein Richter in der westlichen Welt einem Vater das Sorgerecht fuer ein zwei Monate altes Baby geben. Braucht manN garnicht versuchen zu beantragen. Ich kann Dir nur empfehlen, Dich im Guten mit der Mutter zu einigen und - wenn Du es Dir leisten kannt - auch mit dem Geld nicht zu stark zu knausern. Im Falle einer Trennung musst Du eh zahlen (Betreuungsunterhalt plus Unterhalt fuers Kind) und wenn es ueber Anwaelte und Gericht geht, zahltst Du auch noch die teuren Anwaelte. Bei nicht psychisch kranken Frauen faehrt manN manchmal besser den Umgang "abzukaufen" solange manN sich das leisten kann.

Puh...nicht das, was ich hören wollte, aber vermutlich sinnvoll... :-(