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Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters
#2
Da kein Umzug, sondern nur Besuche stattfinden greift das Aufenthaltsbestimmungsrecht hier nicht. Das ist eine Angelegenheit des alltäglichen Lebens. Juristisch dagegen vorzugehen ist in der Tat zwecklos. Lass es sein. Fang nicht schon ganz am Anfang an, dich in sinnlosen Zügen zu verschleissen.

Ist die Ehe schon länger unter Druck? Bist du sicher, dass du der biologische Vater des Kindes bist?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Mitnahme des Kindes gegen den Willen des Vaters - von p__ - 08-10-2018, 18:33

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