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Versorgungsausgleich - Fragebogen über Kinderbetreuung
#7
Es wird so gerechnet: Alle deine während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte werden aufsummiert. Die der Ex ebenso. Dann wird die Differenz ausgeglichen. Wenn du zu Ehezeiten 20 bekommen hast und sie 10, musst du 5 an sie abgeben. Sollte bisher ohne Kindererziehungszeiten gerechnet worden sein, würde sie dafür z.B. 4 bekommen. Dann hat sie also in Wirklichkeit 14 statt 10 und du musst nur noch 3 abgeben.

Alle Zahlen Fiktion! Nur zur Illustration!
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RE: Versorgungsausgleich - Fragebogen über Kinderbetreuung - von p__ - 06-06-2018, 10:32

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