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Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail.
#12
Es kann nur um das jüngste Kind gehen, Kind 3. Umgang mit Kind 1 und auch Kind 2 werden in einer Klage abgebügelt werden. Kinder sind so reif, dass man ihnen nichts mehr vorschreiben kann. Mit Kind 1 gibts offenbar auch keine Probleme. Bei Kind 2 brauchst du einen direkten Zugang. Hat das noch kein eigenes Telefon? Mit 13 ist man doch schon in 20 Whatsapp-Gruppen...

Das hin- und her zwischen den Kontinenten, die lange Unterbrechnung des Kontakts sind schwere Gewichte gegen dich bei einem Umgangsantrag auf Umgang mit Kind 3. Ich würde nichtsdestotrotz einen Antrag stellen, nur auf Kind 3 beziehen, eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen. Das erscheint mir in dem gesamten Fall aber das geringste Problem. Der Antrag wie schon geraten minimal. Der Richter möge folgende Umgangsregelung beschliessen: (Standardvorlage).

Vor dem Antrag musst du nachweisen, dass du dich um eine aussergerichtliche Einigung bemüht hast. Dazu auffordern, Frist setzen. Das steht alles in der faq. Auch das wird noch machbar sein.

Dein Verhalten gegenüber der eindeutig geistesgestört gewordenen Ex war inkonsequent, die Kommunikationsversuche völlig kontraproduktiv, du bist auf irgendeine Weise mit dieser Person immer noch sehr verstrickt. Einer Person, einer selbsternannten "Hexe", die einem zwei Falschbeschuldigungsanzeigen reingedonnert hat schreibt man keine Texte und liest keine von ihr. Man hält Abstand. Nach 22 Jahren Ehe verständlich dass du nicht vom kommunizieren lassen kannst, aber fatal. Wenn du Umgang beantragst und den auch probieren willst, muss das anders werden. Du musst dich von der Ex in jeder Hinsicht lösen, keine Brieflein mehr schreiben. Für die Umgangsregelung empfehle ich, das Kind direkt nach der Schule abzuholen und zu Schulanfang dorthin zurückzubringen. Distanz ist ein eminent wichtiger Faktor, damit der Exenwahn nicht auf einen überschwappt. Verrückte Frauen sind immer brandgefährlich. Männer kommen in die Geschlossene, Frauen wird für ihren Wahn freie Bahn geschaufelt und alles nachgesehen. Lass das nicht mehr zu dir durch.

Wenn es nicht klappt, weil die Ex blockiert, mach es amtlich, aber setze dir eine eine genaue Grenze bis zu der du gehst. Genehmige dir einen Ordnungsgeldantrag, aber nicht mehr. Wenn die Ex so manipuliert, dass das Kind nicht zu dir will, gib auf und komm nicht wieder. Halte dann an nichts fest, sondern beschäftige dich mit der Neugestaltung deines Lebens.
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RE: Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail. - von p__ - 10-09-2017, 20:40

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