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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
Seit drei Wochen ist es so weit: Ab 01. Juli 2018 wird jeder Samenspender zwangsweise in ein zentrales Samenspenderregister eingetragen. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gemäss Samenspenderregistergesetz.

Und von wegen Kinder: Auskunftsberechtigt sind nicht nur die Kinder, die aus Spenden entstanden sind (wenn sie es denn überhaupt je erfahren), sondern auch Vertreter von Kindern, die nach dem 01.07.2018 aus einer Samenspende gezeugt wurde, also beispielsweise Eltern. Dazu die lapidare Feststellung: "Diese Konstellation wird demnach in den kommenden 16 Jahren wohl die häufigste Form der Auskunft sein, die das DIMDI erteilen wird." Ach so. Es gehe doch immer nur um die Kinder und ihr Recht auf Abstammung, hiess es vorher.

Praktisch, so ein Zentralregister. Wenn der Staat mal klammer wie heute ist, liegt da ein Datenschatz, aus dem man sich trefflich bedienen kann, da ja nun neue Sachzwänge herrschen und sich die Lage der Dinge verändert hat.

Viel Spass bei der Samenspende...
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RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 11:54
RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 21:41
RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 29-09-2020, 11:06
RE: Samenspender soll Unterhalt bezahlen - von zwangszahler - 27-01-2014, 17:50

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