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Normale Version: Rechtliche Grauzone "Samenspende"
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http://de.news.yahoo.com/12/20090804/thl...43981.html

Auszüge:

"Über die möglichen rechtlichen Folgen einer Samenspende wissen nur wenige Männer Bescheid. Oftmals unbekannt ist beispielsweise, dass das Kind unter Umständen spätere Unterhalts- und Erbschaftsansprüche gegen den leiblichen Vater geltend machen kann. Die anonyme Spende bewegt sich also in einer rechtlichen Grauzone."

"In einer Umfrage bei den deutschen Samenbanken spricht sich nahezu jeder zweite Spermiengeber auch für die Befruchtung lesbischer und alleinstehender Frauen aus.

Auf juristische Klarheit müssten die Spender mit einer solchen Entwicklung allerdings verzichten. In lesbischen Beziehungen fehlt der Mann, der die Vaterschaft anerkennen könnte. Der Spender müsste also gegebenenfalls Unterhalt zahlen, wenn dies gefordert wird. Im Einzelfall haben Gerichte die Durchsetzbarkeit der Ansprüche zu klären.
"

Wohlgemerkt handelt es sich nicht um irgendwelche Fummeleien mit der Einwegspritze auf privater Basis. Es handelt sich um Samenspender, die in eine Samenbank gehen, um einem kinderlosen Paar ein Kind zu ermöglichen und dies offiziell und den Richtlinien entsprechend tun. Speziell, wenn lesbische Pärchen sich ein Kind holen, dann holt den Spender der Fluch der guten Tat ein - was extrem teuer werden kann. Bislang gibts noch eine Empfehlung (keine Vorschrift!), nur verheiratete Heteropaare zu "versorgen", aber bei den Riesenschritten, mit denen das Feminat alle restlichen Hürden zwischen Lesben und Kindern niederreisst, ist die Sache eine Zeitbombe.

Interessant, dass diese Aspekte sonst nirgends in den Medien auftauchen unter all den Lobliedern auf lesbische "Familien".
Nüchtern betrachtet handelt es sich bei Beschriebenem um einen logischen und konsequenten Schritt, auf einem einmal eingeschlagenen Irrweg.

Treu und Glauben eines sich anonym wähnenden Samenspenders vs. deutsches FamR, das wird bestimmt noch lustig.

Zitat:Interessant, dass diese Aspekte sonst nirgends in den Medien auftauchen unter all den Lobliedern auf lesbische "Familien".


Sei unbesorgt, dass läuft wie mit der Definition zum Begriff "Familie", frau hat dies nur noch nicht ausformuliert!

Vielleicht läuft das diesmal unter der Rubrik: "Wider dem Zeugungsstreik deutscher Schlappschwanzkartoffeln!"?
Vielleicht aber tüftelt frau ja auch noch parallel an einer Formel für die krankenkassenfinanzierte Bestäubung?

Und sollten sich rechtliche Bedenken einstellen, wird die von Motten bereits angeknabberte Mary wieder ausgekramt:
Zitat:Und wenn jetzt wieder jemand behauptet: "Das geht nicht, das ist ja verfassungswidrig!" dann stehe ich, wenn gewünscht, natürlich helfend zur Seite.
Nochmal die Quelle
(12-08-2009, 21:20)Bluter schrieb: [ -> ]....

Und sollten sich rechtliche Bedenken einstellen, wird die von Motten bereits angeknabberte Mary wieder ausgekramt:
Zitat:Und wenn jetzt wieder jemand behauptet: "Das geht nicht, das ist ja verfassungswidrig!" dann stehe ich, wenn gewünscht, natürlich helfend zur Seite.
Nochmal die Quelle

und verdrehe die Tatsachen wie im zitierten Artikel.

Danke sehr fuer diese Quelle: Egentlich nix Neues, Truemmerfrauen die Deutschland wieder aufgebaut haben, die im Bombenhagel Strassenbahn gefahren sind, die sogar selbst Steine geklopft haben...
Ich fasse es nicht.
Was muss die gelitten haben und was die alles kann.

Ich wusste gar nicht, dass es so schlimm ist.

Al Bundy, sieht die Frauen mittlerweile mit ganz anderen Augen, selbst hier in Lilliput.
Beim privaten hantieren mit der Einwegspritze ist die Situation immer eindeutig: http://www.express.de/news/panorama/same...index.html

"Mit einer Kontaktanzeige hat ein lesbisches Paar im Dezember 2005 einen Samenspender gesucht – und gefunden.
Klaus Schröder wünschte sich ein Kind, ihm fehlte jedoch die passende Frau. Als der kleine David zweieinhalb war, gab es für Schröder jedoch eine böse Überraschung: Er sollte plötzlich Unterhalt zahlen."
Natürlich muss er. Alle früheren Vereinbarung zwischen den Eltern sind ungültig.

Aber offenbar will er die Instanzen hochgehen: "Mit dieser Meinung steht er nicht alleine da: Schon seit Jahren setzen sich Juristen und Mediziner dafür ein, das Gesetz für solche Fälle zu ändern. Bisher vergebens. Sollte Samenspender Schröder zum Unterhalt verdonnert werden, könnte sich sein Fall jedoch zum Musterfall entwickeln. Schröders Chancen stehen jedoch schlecht."
Warum hat er das nicht anonym gemacht und sich erst dann ge-out-et, nachdem das Kind von der lesbischen Partnerin adoptiert wurde?

Die einschlägigen Gesetze dürften sich doch mittlerweile schon seit vielen Jahren in D rumgesprochen haben.
was für ein VolltrottelBig Grin

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,748204,00.html

naja, sooooooo viel unterscheidet den dann im ergebnis auch nich von den vielen entsorgten Vätern hier, nur hat er nich mal etwas vergnügen gehabt.

und so ´nen naiven Weltfremden läßt man als lehrer auf die kinder los....:-(

blue

(04-03-2011, 20:00)Pinke Ohnesorg schrieb: [ -> ]was für ein VolltrottelBig Grin
Kennst Du den Film "The Kids are alright"?

Auch dort sieht der "biologische" Vater ziemlich blöd am Ende aus der Wäsche aus.

Normaal!
Wer Frau traut sein Leben versaut.
Wer Lesben Samen spendet dessen Leben endet.
Big Grin

karlma

Zitat:Eine Gesetzeslücke kommt der Mutter zugute.

Das ist keine Lücke. das ist gewollt und geplant, um den Kreis derer, die man in Anspruch nehmen kann, möglichst gross zu halten.

In den richtigen Kreisen gilt die Mutter als geschickt und pfiffig.
(05-03-2011, 11:14)karlma schrieb: [ -> ]In den richtigen Kreisen gilt die Mutter als geschickt und pfiffig.

Sie ist geschickt und pfiffig. Die beiden Lesben haben den alten Sack doch prima reingelegt. Sie haben Kinder und sogar einen erstklassigen Zahler. Besser kann es nicht laufen.

Fuer mishc ist das staatlich gestuetzter Betrug. Da hilft ein Mann 2 Lesben und jetzt muss er runde 100.000 Euro im Laufe des Kindeslebens zahlen!
Fuer mich sind Einbrecher noch ehrbarer als diese 2 Frauen und der Gesetzgeber.
Was lernt man daraus:
1.) Frauen und dem Gesetzgeber kann man nicht trauen
2.) Bei Spenden oder Hilfeleistungen sollte man vorsichtig sein!

Der Mann tut mir leid, wuerde mich nicht wundern wenn so einer irgendwann Amok laeuft. Dann hiesse es aber mal wieder:
Er war geisteskrank.....
Geisteskrank sind viele unserer schoenen Gesetze!!

Gruss
Heinrich
Finde ich auch total hart und das beweist doch mal wieder, was das hier für ein Verbrecherstaat ist! Ich meine der Typ ist selber schuld, dieser Dummkopf. Ich würde nie in Leben was auf das Wort einer Frau geben, im Lebtag schon nicht bei 2 Lesben! So einer Verbrecherei und keinen Sack interessiert es gross, dass es mal richtig bekannt wird draussen! Weil dann könnte ja Babyquote auf Nahe-Null fallen.
Fuer mich war der Mann kein Dummkopf, eher war er zu hilfsbereit und gutglaeubig. Leider muss man heutzutage sehr kritisch durchs Leben gehen und immer alle Risiken fuer sein Handeln abschaetzen.
VATER Staat hilft den Maennern kaum oder gar nicht. Im Gegenteil, in diesem Beispiel spielt der Vater Staat den Lesbenpaar noch in die Haende und wird zum Vollstrecker fuer diesen offensichtlichen Betrug.

Wenn kein Dummkopf, dann aber zu vertrauensvoll und zu gutgläubig für diese Welt, für diese Gesellschaft, für diesen Staat.

Ich persönlich finde ja nix schlimmes daran, wenn sich Lesben auf diese Art ihre Kinderwünsche erfüllen, nur sollte die rolle des Spenders auf die ursprüngliche Rolle beschränkt bleiben und das geht bei den gegenwärtig gültigen gesetzen nur durch Anonymität.

Und bei Anonymität trägt halt die Frau das volle Risiko und die volle Verantwortung, insbesondere auch für die eigene Gesundheit... Ein gewisses Restrisiko bleibt ja immer. Also sollten sich die Femminikraten endlich durchringen hier Abhilfe zu schaffen...
Es gibt in Deutschland keine anonyme Samenspende. Frauen, die das wollen, gehen dazu ins Ausland. Dann "gehört" ihnen das Kind ganz, zumindst glauben sie das. Dass es vor allem sich selbst gehört, begreifen manche nie und dass sie damit deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, interessiert sie in ihrer Selbstsucht nicht.

Familie

Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Familie als Gemeinschaft von Eltern mit Kindern. Dabei ist nicht maßgeblich, ob die Kinder von den Eltern abstammen und ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 18, 97 [105 f.]; 79, 256 [267]). Familie ist die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen Kindern und Eltern, die für diese Verantwortung tragen. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, bilden sie gemeinsam eine Familie. Ist dies nicht der Fall, tragen aber beide Eltern tatsächlich Verantwortung für das Kind, hat dieses zwei Familien, die von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt sind: die mit der Mutter und die mit dem Vater (vgl. BVerfGE 45, 104 [123]).
Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung. Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (und da ist es wieder, das Unwort im Familienrecht, mit dem sich alles drehen und wenden lässt, wie zumeist frau es braucht: Kindeswohl)
BVerfG, Beschl. v. 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01; BVerfGE 108, 82, 112 (in der Internetfassung des BVerFG Rz. 90); NJW 2003, 2151; FamRZ 2003, 816; FF 2003, 134; JAmt 2003, 301; StAZ 2003, 210; Rpfleger 2003, 417; KindPrax 2003, 141; FPR 2003, 471; ZfJ 2004, 23
Zum Thema hat sich gerade auch die allseits bekannte Berufslobbyistin gemeldet:


Der Samenspender zahlt....nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip
Zitat:Wagner: ... Also, der gesetzlichen Regelung geht es ja darum, dem Kind Sicherheit zu verschaffen, dass es, was auch immer passiert, einen Anspruch auf Unterhalt hat gegenüber jemandem, und wenn da keine gesetzlich sichere Grundlage wie die Adoption zum Beispiel oder auch die Anerkennung als ehelich - das ist ja auch denkbar - möglich ist mit der gewissen Unsicherheit, die dann trotzdem noch verbleibt, dann muss es eben so sein, dass das Kind weiter den Unterhaltsanspruch gegen den Erzeuger hat. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1412765/

Aber natürlich machen diese Samenspender den lesbischen Übermüttern dann nur Probleme:
Zitat:Karkowsky: Was ist denn mit den Ansprüchen des Erzeugers, also des Vaters, des biologischen? Das eine ohne das andere ist doch sicher nicht zu kriegen? Also, wenn der Vater zahlen muss, bekommt er dadurch dann auch Rechte am Kind?

Wagner: Ja, er bekommt Rechte am Kind. Das ist ja der große auch Angstfaktor auf der anderen Seite für die betroffenen Paare, für das betroffene lesbische Paar hier, und das ist ja auch dann immer bei diesem Kampf, der da entsteht, die prompte Antwort. Also nimmst du mich auf Unterhalt in Anspruch, verlange ich ein Umgangsrecht mit dem Kind und kann das notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Wie spannend, was djb-Jutta von sich gibt.
Während in Hetero-Beziehungen lediglich ein Elternteil für Betreuung und ein Eltnerteil für Barbedarf gelten soll, haben beide Lesben qua Geschlecht das Recht auf Betreuung und der dumme Dritte, das "Erzeuger" genannte Dreibein, ist weiterhin derjenige, der für Bares zu sorgen hat?
Das obere Ende verqueerer Logik ist dann wohl endlich erreicht.

Interessant auch, dass Jutta als "Familienanwältin" antritt und nicht als djb´lerin, denn als solche spricht sie sich protagonistisch für die Bezahlrolle des "Erzeugers" aus.
Eine Fachanwältin für Familienrecht (dazu ehemalige Richterin am Anwaltsgericht) dürfte sich in der Weise so nicht äußern, ohne sich als Männerhasserin zu entlarven. Als Verteterin des djb wäre ein derartiger Auftritt immerhin erklärbar.

Mies ist ihr pauschales Statement zur erfolgreichen Durchsetzbarkeit des minder umgangsberechtigten "Erzeugers".
Was sie hierzu von sich gibt wurde nicht einmal zum Fall Anayo erwähnt - eine Nebelkerze, die mögliche und noch immer dringend benötigte Samenspender bei der Stange halten soll.

Immerhin kommt sie bei der Kindeswohlbetrachtung vs. Queer-Verherrlichung ins straucheln und ich wünsche ihr einen guten Weg, auf dass sie im Sumpf ihrer misandristischen Machenschaften, fernab und unbemerkt, unter geht.
Die Dame heisst Benjamin, wie diese Figuren aussehen kann uns egal sein. Ich möchte deren Visagen überhaupt nicht sehen, sondern sie vollständig entfernen, entmachten und für ihre Hetze aburteilen. Nürnberger Prozesse für Familienzerstörungtäterinnen. Den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit erfüllen sie vielfach.

Das Interview mit Wagner sagt vieles aus. Darunter folgendes:

- Anwältin Jutta Wagner ist eine Lügnerin und unfähig. Wer die als Anwalt nimmt ist verloren. Sie lügt nicht nur hier: "Die Mütter erfüllen ihre Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes, darüber hinaus müssen sie nichts tun. Selbst wenn sie großes Vermögen hätten, selbst wenn sie sehr gut verdienen: Der betreuende Elternteil muss immer nur seinen persönlichen Einsatz liefern, wohingegen der Elternteil, der das Kind nicht betreut, den finanziellen Beitrag dazu leisten muss.". Das ist gelogen, wenn das Einkommen der Berechtigten das des Pflichtigen stark übersteigt, so verschiebt sich auch die Barunterhaltpflicht auf den betreuenden Pflichtigen.

- Der Bereich, in dem sie redet liegt im Bereich der Frage: Wie kann man Frauen und insbesondere lesbischen Frauen 300% statt 200% aller Vorteile, Privilegien, Geldflüsse verschaffen? Wie kann man sämtliche Vorteile, die Durchsetzung egoistischer Selbstsucht in voller Bandbreite kombinieren und garantieren, egal welche Männer und Kinder dabei verrecken?

- Der Vater ist in Begriff und Funktion auszutilgen. Er wird verbal und inhaltlich zerlegt in Einzelstücke: Samenspender, Erzeuger, Unterhaltspflichtiger. Ein ganzes Wesen und Mensch ist nur die Mutter und ihr Betthasi. Vom Vater bleibt nicht einmal die Bezeichnung "Vater".


Behauptet wird, für das Kind würden an die 100000 EUR Unterhalt anfallen. Das ist zwar auch gelogen, es sind mindestens 200000, kann noch viel höher sein, aber dann ist das wohl der korrekte Preis für den Samen. Die finanzielle (aber nicht menschliche) Lösung für die befürchtete Unterhaltspflicht wäre also ganz einfach: Die gebärgeile Frau kauft den Samen vom Vater für diesen Betrag, denn genau das ist er wert. Vom Kaufpreis wird der Unterhalt bezahlt. Und schon hat sich auch das Problem gelöst, dass sich aufgrund der Risikos keiner mehr für Samenspenden zur Verfügung stellt.
Fehlt eigentlich nur noch, dass beide Lesbenmütter BU für sich fordern.
Schließlich leisten sie beide ihren Beitrag, indem sie für das Kind sorgen.

Dass Frau Wagner darauf nicht gekommen ist.
(21-03-2011, 11:11)beppo schrieb: [ -> ]Fehlt eigentlich nur noch, dass beide Lesbenmütter BU für sich fordern.

Die biologische Mutter kann das jedenfalls problemlos fordern.

Ich denke, aber dass die meisten "Samenspender" mittlerweile wissen, wie teuer ihnen ihre ritterlich-dümmlichen Hilfsdienste für kindstolle Frauen werden können. Noch weit schlimmer ist ein ganz anderer Fall, über den natürlich geschwiegen wird, weil er für Männer noch viel gefährlicher ist: Frauen, die sich temporär mit einem Mann einlassen und ihn über ihre Verhütung anlügen, in der Absicht auf diese Weise ein ein Kind zu kommen.

Da gibts dann auch keine Samenspenderdiskussion und alle sind sich einig, dass der Vater gefälligst zu zahlen habe, schliesslich habe er ja "seinen Spass" gehabt. Aber wo ist der Unterschied? Der "wissentliche Samenspender" holt sich drei Minuten gepflegt einen runter und der "unwissentliche Samenspender" wird angelogen und verbringt drei Minuten in einem klammen Fischladen.

http://knol.google.com/k/zwangsvaterschaft#
Ich hätte vielleicht das Wörtchen beide stärker betonen sollen. Smile
Weiss jemand wie es jetzt weitergegangen ist? Die Medien haben das Interesse daran verloren. Ist die Verhandlung schon fertig? Läuft die noch? Öffentlich?

Verfolge diesen kontroversen Fall schon länger, wäre schön wenn jemand Informationen hat.
Bei einer anonymen Samenspende kann die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, denn sie hat die Situation, dass dann kein unterhaltszahlender Vater zur Verfügung steht, absichtlich herbeigeführt:

Verwaltungsgericht Frankfurt (Urteil vom 23.02.2011, Az. 3 K 4145/10.F)

Die Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz setzt voraus, dass zivilrechtliche Unterhaltsleistungen des nach § 2 UVG maßgebgenden Elternteils planwidrig ausbleiben.
An dieser Planwidrigkeit fehlt es, wenn mit der Befruchtung in Form einer anonymen Samenspende von der Kindsmutter von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt wird, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, der den Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...doc.part=L

Damit ist die Aussage von Frau Wagner, dem Kind Sicherheit zu verschaffen, vom VG Frankfurt widerlegt worden.
Ganz schön weit interpretiert vom Verwaltungsgericht. Würde mich nicht wundern, wenn das die Instanzen hochgeht. Ich halte das Urteil nicht für haltbar.

Der Wille der Mutter kann nicht Kriterium für Unterhaltsvorschuss sein. Diesen Willen müsste man dann auch der Frau unterstellen, die sich "Befruchter" ins Bett holt, um sie am nächsten Morgen rauszuwerfen. Oder wenn eine Frau mit jemand ein Kind zeugt, der absehbar nie fähig sein wird, Unterhalt zu bezahlen. Dem behinderten Ehemann, von dem sie sich dann scheiden lässt.

In der Praxis bleibt das Urteil ebenso wertlos. Eine Beweiserhebung für das Kriterium "gewollt und planvoll" ist unmöglich. Frau erzählt bei der Frage nach dem Vater einfach die Story vom Trinkgelage am Strand von Mallorca, Filmriss.
Jetzt gehts auch noch mit den Spendern bergab: http://www.open-report.de/artikel/Samenb...84516.html

"Samenbanken auf der ganzen Welt haben in den letzten Jahren eine fortschreitende Verschlechterung der Qualität und Quantität des menschlichen Spermas festgestellt. Wie eine große private Samenbank in Jerusalem mitteilte, konnten sie derzeit nur noch bei einem von 100 Spendern eine einwandfreie Qualität feststellen. Noch vor einem Jahrzehnt wäre es bei einem von zehn Spendern der Fall gewesen. Mehrere Studien von Forschern haben bereits in den letzten Jahren auf die stetige Verschlechterung des Spermas hingewiesen. (...)"
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