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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#91
Die katholische Kirche kritisiert die Gesetzespläne "Regelung der Samenspende": https://www.domradio.de/themen/ethik-und...ern-regeln

Die katholische Kirche kritisiert das geplante Abweichen von bisher anerkannten Prinzipien des Abstammungsrechts und sieht vor allem die Rechte des Kindes in Gefahr. Angesichts der grundlegenden Weichenstellung im Abstammungsrecht erstaunt aber vor allem das Schweigen der Fachpolitiker aller Parteien.

Kritisiert wird, dass die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ausgeschlossen werden soll. Das berücksichtige nicht, dass der Samenspender "bewusst und freiwillig mit einem maßgeblichen Beitrag an der Zeugung menschlichen Lebens beteiligt und hierfür eine soziale und ethische Verantwortung trägt".

Der Verein der Spenderkinder kommt auch zu Wort:

"Der Verein Spenderkinder begrüßt in einer Stellungnahme zwar "ausdrücklich das Anliegen, Samenspender, die ihre Keimzellen über eine Samenbank zur Verfügung stellen, von finanziellen Ansprüchen des Kindes freizustellen". Mit dem Ausschluss der Feststellung des Samenspenders als Vater liege aber "eine schwer mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz zu vereinbarende Diskriminierung" vor. Erstmals werde "mit durch Samenspende gezeugten Menschen eine Kategorie von Menschen geschaffen, die ihren genetischen Vater nicht als rechtlichen Vater feststellen lassen können".

Für die Ärzteschaft vermittelt der "Regelungsvorschlag" den Eindruck, "dass Erwachsene die Elternschaft miteinander vereinbaren können und dem genetischen Vater letztlich nur die Rolle im Hinblick auf die Abstammung zukommt". Anders gesagt, hier findet ein Vertrag zulasten Dritter statt. Maßgeblich ist damit der Wunsch Erwachsener nach einem Kind und die Sorge des Gesetzgebers, mögliche Spender nicht zu verprellen."


Hervorhebung von mir. Es ist wohl mehr der Wunsch von Frauen nach einem Kind, um den es sich immer dreht. Schliesslich wird Männern diese Möglichkeit nach wie vor pauschal verboten, Leihmutterschaft und Eizellenspende ist und bleibt verboten, während mit Samen fröhlich gehandelt wird. Die Reproduktionsjuristen behandeln wie der Rest der deutschen Juristen Männer als Verfügungsmasse, die man so aufteilt und zurechtschneidet wie man sie gerade braucht und Frauen als unumstössliche Naturrechteträgerinnen Kraft ihrer Gebärmutter. Und die Ärztekammer:

"Die Ärztekammer geht mit dem Entwurf auch anderweitig hart ins Gericht: Es fehle etwa eine klare Definition, bei wem eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Samen vorgenommen werden dürfe oder wie mit sogenannten Becherspenden von privaten Spendern umgegangen werde solle. Dringlich sei aber eine systematische Regelung der gesamten Reproduktionsmedizin."

Es stimmt schon, dass dieser Entwurf erstaunlich wenig öffentlich diskutiert wird. Es geht immerhin um etwas, das das gesamte Leben sehr vieler Menschen bestimmen kann, um die Entstehung menschlichen Lebens.
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RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 11:54
RE: Rechtliche Grauzone "Samenspende" - von p__ - 24-07-2018, 21:41
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