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Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage
#6
1700 EUR wäre sehr optimistisch. Der Mindestbedarf nach §1615l BGB beträgt 880 EUR. So viel Betreuungsunterhalt kann sie verlangen, auch wenn sie vorher kein Einkommen hatte. Wenn sie jetzt ALG 2 erhält, sind ihre Ansprüche an den Staat übergegangen und werden gegen dich geltend gemacht. Es kann sein, dass dir nur 1200 EUR bleiben. Erst wird der Kindesunterhalt von deinem Einkommen abgezogen, der Rest bis zum Selbstbehalt (besagte 1200 EUR) steht für den Betreuungsunterhalt zur Verfügung.

Die Rechnung hat noch ein paar mehr Stellschrauben, aber das wars im Groben.
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RE: Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage - von p__ - 27-02-2017, 14:09

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