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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich
#7
Man kann den neuen Titel auch mit "in Abänderung der Urkunde Az. XYZ-12345-6 ..." formulieren. Die Luschen vom Jugendamt sind freilich weder willig noch qualifizert, um auf so etwas hinzuweisen. Die kennen nur ihre Standardformulare und die Erpressungsmethoden, damit schnell eine Unterschrift druntergesetzt wird.
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RE: Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich - von p__ - 20-02-2017, 09:33

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