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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#34
(10-01-2017, 23:25)Bitas schrieb: @Austriake,

Das heißt, Deine Rente wird bevor sie auf einem P Konto landet, bereits wegen irgendwelcher Titel abgesaugt?

Exakt. Der gepfändete Teil wird mir gar nicht erst überwiesen (werden) - aber noch beziehe ich keine Rente, und möglicherweise krepiert die Exe noch vorher. Sie arbeitet daran...

(11-01-2017, 00:29)Lelja schrieb: @Bitas
Ich vermute dass Austriake gar kein Konto in De hat
@Austriake
Wenn es zur Deiner RentenPfändung kam, dann wurdest du doch in Abwesenheit verurteil, nehme ich an. 

@ Bitas

Doch, ich habe noch ein P-Konto in Deutschland. Für den "kleinen Zahlungsverkehr". Auf diesem Konto ist aber nie so viel, dass man was pfänden könnte.

@Lelja

Nein. Ich wurde nicht in Abwesenheit verurteilt, damit hat die Rentenpfändung auch nichts zu tun. Es haben nur diverse Gerichtsvollzieher erfolglos versucht, die Unterhaltsrückstände (die nur durch ein Fehlurteil des Provinz-Familiengerichts zustande kamen; dieses Urteil wurde sechs Monate später vom OLG kassiert) bei mir einzutreiben. Die Rechtskraft des Vollstreckungstitels bleibt bestehen, auch wenn das Gerichtsurteil, auf dessen Grundlage der Titel erlassen wurde, von einem höheren Gericht kassiert wurde.
Und da die Gerichtsvollzieher weder bei einem Arbeitgeber noch auf einem Bankkonto zuschlagen konnten, wurden eben meine Rentenansprüche schon mal gepfändet, auch wenn ich nicht vor dem Jahr 2025 Rente beziehen werde.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
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