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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Druckversion

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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 06-01-2017

Hallo, wieder an alle!!!

Ich hab da eine Frage, ob jemand aus dem Forum sich mit Fällen auskennt, wo Unterhalt an Ex nicht bezahlt wurde und dies mit Verurteilung nach § 170 endete

Danke


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Mercedes_AMG - 06-01-2017

Ja. Bist du Unterhaltsempfänger?


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 06-01-2017

Nein, ich bin der Zahler

Ich hab gemeint, wenn ich einfach aufhöre zu zahlen, werde unauffindbar. Kann ich dann in meiner Abwesenheit nach §170 verurteilt werden, wenn es um Ehegattenunterhalt handelt.


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - blue - 06-01-2017

Nein, wegen EU, BU, AU oder dergleichen wir nicht nach §170 StGB verurteilt.

Denn:
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Der Lebensbedarf einer erwachsenen Person, also kein Kind, ist durch H4 gesichert.


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Bruno - 06-01-2017

(06-01-2017, 19:30)blue schrieb: Der Lebensbedarf einer erwachsenen Person, also kein Kind, ist durch H4 gesichert.
Es gibt doch sicher nicht nur Erwachsene die in D, H4 erhalten...


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - blue - 06-01-2017

(06-01-2017, 19:54)Bruno schrieb: Es gibt doch sicher nicht nur Erwachsene die in D, H4 erhalten...
Das war nicht die Frage.
Kennst Du Urteile, wo "Erwachsene" nach 170 veruteilt wurden, wenn der BU o.ä.
nicht gezahlt wurden?


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 06-01-2017

Also, wenn ich richtig verstanden habe, es häufen zwar Schulden an, aber strafrechtlich hab ich nichts zu befürchten


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Bruno - 06-01-2017

(06-01-2017, 19:58)blue schrieb: Kennst Du Urteile, wo "Erwachsene" nach 170 veruteilt wurden, wenn der BU o.ä.
nicht gezahlt wurden?
Nein.
Vom Hörensagen (MM Video ?) kenne ich das auch nur so das bei KUH nach §170 geurteilt wird. Eine gesetzliche Grundlage für diese unterschiedliche Handhabung ist für mich jedoch nicht offensichtlich.


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - blue - 06-01-2017

(06-01-2017, 20:23)Bruno schrieb: Eine gesetzliche Grundlage für diese unterschiedliche Handhabung ist für mich jedoch nicht offensichtlich.
Weil ein Baby oder Kleinkind keinen H4 Antrag ausfüllen kann?

(06-01-2017, 20:02)Lelja schrieb: Also, wenn ich richtig verstanden habe, es häufen zwar Schulden an, aber strafrechtlich hab ich nichts zu befürchten
Ja


Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Pennfred - 07-01-2017

Ich zahle seit Jahren nichts und bin noch nicht im Knast.
Wegen der Ollen wirst Du nicht in den Knast gehen, nur bei den Kindern.

Gruß Pennfred


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RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 07-01-2017

Vielen Dank,
habe noch ein paar fragen
Verjähren dann die Schulden irgendwann mal? und Kann die Exe dann an meine Rente sich ranmachen? Wie ist das mit Schonvermögen?

@Pennfred,
Warum zahlst du nicht? Ich meine, weil du nicht kannst oder willst? Bei mir ist es so, dass ich kann (rechnerisch).


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - p__ - 07-01-2017

Klar, Schulden verjähren. Irgendwann zwischen drei und dreissig Jahren, je nach Lage der Dinge. "Schonvermögen" gibts nur bei ALG 2. Jedes Guthaben ausserhalb den Begrenzungen eines p-Kontos ist auch pfändbar. Und die Rente, dazu steht alles in § 851c ZPO, "Pfändungsschutz bei Altersrenten", da steht auch drin was du an Vorsorge aufbauen darfst.


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 07-01-2017

Achso, ok. Hab nähmlich immer gedacht, dass wenn man bei Altersvorsorgeausgleich die Punkte der Deutsche RV an die Madam abgibt, dann kann sie nichts mehr antun, weil sonst würde ja die Doppelverwertung bedeuten. Oder?


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - p__ - 07-01-2017

Wenn du die Rentenpunkte nicht abgeben würdest, müsstest du noch mehr zahlen.


Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Pennfred - 08-01-2017

@Lelja

Ich zahle nicht, weil ich nicht will. Ich lasse mich nicht von einem korrupten System zur Unterhaltung fauler Ex-Frauen zwingen, niemals.

Gruß aus China

Pennfred


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RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Petrus - 08-01-2017

(06-01-2017, 21:52)blue schrieb:
(06-01-2017, 20:02)Lelja schrieb: Also, wenn ich richtig verstanden habe, es häufen zwar Schulden an, aber strafrechtlich hab ich nichts zu befürchten
Ja

Das ist vielleicht nicht so binär, wie es hier dargestellt wird. Letztlich ist eine Anklage möglich und ob der Lebensbedarf gefährdet ist oder nicht, entscheidet dann einer der Robenträger. Wenn es zB. Gründe dafür gibt, dass die Unterhaltsempfängerin nicht Leistungsfähig ist und damit ihr Lebensbedarf vom Unterhalt abhängig ist, ist eine Verurteilung möglich.

Grundsätzlich muss aber der Beschuldigte bei der Hauptverhandlung anwesend sein. Also wird es in Abwesenheit auch keine Verurteilung geben. Dann kommen aber andere mögliche Nachteile:  Aufenthaltsermittlung, Haftbefehl, Passentzug, ...


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - blue - 08-01-2017

(08-01-2017, 16:22)Petrus schrieb: Wenn es zB. Gründe dafür gibt, dass die Unterhaltsempfängerin nicht Leistungsfähig ist und damit ihr Lebensbedarf vom Unterhalt abhängig ist, ist eine Verurteilung möglich.
Du willst mir also sagen, dass eine Unterhaltsempfängerin kein H4 bekommt, wenn eine Verurteilung
des möglichen Unterhaltsleister möglich wäre? Woher bekommt dann die "Unterhaltsempfängerin" ihr Geld,
wenn der Schuft im Knast sitzt?

Wenn dem so wäre, wären unsere Strassen weitmehr von ObdachlosInnen bewohnt!


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 08-01-2017

@Petrus
Wie soll denn unsere "Industrie" der Haftbefehl in nicht EU Ausland durchsetzen? (Auslieferungsabkommen gib es nicht)
Und noch: Ist irgenwo definiert was Lebensbedarf bedeuten. Die Madame bekommt ihre Rente von 600 EU und hat Immobilie die sie selber nutzt.

Soll sie nicht ihre Immobilie zuerst vermieten um einkommen zu generieren und selber in kleinere Wohnung ziehen?

Ich weiss nicht, wie Straffrichter es sehen wird, ob sie leistungsfähig oder leistungsfähig ist, allerdings vom Familienrichterin wurde ihr NUR 450 EU fiktiv eingerechnet, aber laut gerichtlichen Gutachten kann sie 20 std /Wo arbeiten. Daher hab ich kein Bock überhaupt mich mit Fam. Recht in DE rumzuschlagen, wenn dann schon Strafrecht Smile


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 08-01-2017

Vielen Dank für Antworten


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Petrus - 09-01-2017

(08-01-2017, 20:07)blue schrieb:
(08-01-2017, 16:22)Petrus schrieb: Wenn es zB. Gründe dafür gibt, dass die Unterhaltsempfängerin nicht Leistungsfähig ist und damit ihr Lebensbedarf vom Unterhalt abhängig ist, ist eine Verurteilung möglich.
Du willst mir also sagen, dass eine Unterhaltsempfängerin kein H4 bekommt, wenn eine Verurteilung
des möglichen Unterhaltsleister möglich wäre? Woher bekommt dann die "Unterhaltsempfängerin" ihr Geld,
wenn der Schuft im Knast sitzt?

H4 hat damit erstmal nichts zu tun, weil das ein unabhängiges Verfahren ist. H4 zur Sicherung des Lebensbedarfs gibt es auch dann, wenn im Grunde andere Bezüge möglich wären, die derzeit aber nicht durchsetzbar sind. Ich habe im übrigen auch nicht gesagt, dass es so kommt, sondern nur, dass es möglich wäre.

Wenn "der Schuft" im Knast sitzt, ist der Fall anders gelagert, weil er dann nur noch stark eingeschränkt leistungsfähig ist.


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Mercedes_AMG - 09-01-2017

Zitat:H4 hat damit erstmal nichts zu tun, weil das ein unabhängiges Verfahren ist. H4 zur Sicherung des Lebensbedarfs gibt es auch dann, wenn im Grunde andere Bezüge möglich wären, die derzeit aber nicht durchsetzbar sind. Ich habe im übrigen auch nicht gesagt, dass es so kommt, sondern nur, dass es möglich wäre.

Wenn "der Schuft" im Knast sitzt, ist der Fall anders gelagert, weil er dann nur noch stark eingeschränkt leistungsfähig ist.

Das dauert unter Umständen sehr lange bis ein Worst Case Szenario droht=Knast. 
Wobei ich mich allerdings schon wundere, mit welcher Naivität manche Zeitgenossen sich ihre Grube selber buddeln.
Die fangen doch tatsächlich bei der Einvernahme ( und meisstens recht wortgewaltig ) bei der Staatsanwalt damit an, die Leistung von Unterhalt an Umgang knüpfen zu wollen. Herrlich so etwas, über solche Trottel freut sich jeder Richter.

Nur die Dummen gehen in den Knast. Oder die die es wollen, weil Sie damit gegen irgendetwas protestieren wollen. Total lächerlich.


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 09-01-2017

@bodenseebursche
im Falle der KU würde ich dir Recht geben.
Daher war hier auch die Frage, ob wegen den Eheg.U genau so ist.


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Mercedes_AMG - 09-01-2017

Ich verstehe persönlich nicht, was der Hintergrund Deiner Frage ist. Du willst doch ohnehin nichts zahlen obwohl du es rechnerisch könntest.
Über das "wie" würde ich mir mehr Gedanken machen als über mögliche Folgen. Schau das Ganze doch mal aus einer anderen Perspektive an.
Wer Unterhalt prellt, der prellt auch ganz selbstverständlich Sozialversicherungen, das Finanzamt usw.....


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Austriake - 10-01-2017

(09-01-2017, 23:17)Bodenseebursche schrieb: Wer Unterhalt prellt, der prellt auch ganz selbstverständlich Sozialversicherungen, das Finanzamt usw.....

Nein, das stimmt absolut nicht.

Es reicht völlig aus, wenn der Unterhaltspflichtige seine Steuern und Sozialabgaben in einem Land zahlt, welches Deutschland davon keine Mitteilung macht.

Die in Deutschland typische Beflissenheit, alles jedem mitzuteilen der danach frägt, ist anderswo nicht so ausgeprägt. Es gibt durchaus Länder, die entsprechende Anfragen aus Deutschland belustigt ignorieren.


RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - Lelja - 10-01-2017

@Austriake
Du hast völlig Recht. Sobald man in DE abgemeldet ist, nichts in DE hat (außer DeRentenVersicherung), ist man auch nicht mehr in DE streuerpflichtig gesamt Sozabgaben&Co und ob die örtliche Behörde überhaupt irgendwas dem De Amt mitteilen wird, ist auch fraglich. (im Ü. schön von Dir (Austriake) was zu hören Smile)
@Bodenseebursche
Der Hintergrund meiner Gedanken, als ich die Frage stellte, war, sich etwas schlauer zu machen was straffrechtlichen Komponenten beim NichtZahlen des Eheg.U betrifft, da ich evt. ab und zu nach DE reisen muss.