Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#29
Am Ende muss es jeder selber wissen, was er macht. Man kann auch in DACH sich um seine Pflichten herummogeln und den ein oder anderen Taler nebenbei dazuverdienen. Wenn man im Ausland einen gleichwertigen bzw. besseren Lebensstil erzielen kann, dann ist das auch ok.
Behält man den Wohnsitz im Inland, ermöglicht einem das immerhin das ausgiebige Saugen bei den Sozialversicherungen und bei entsprechenden Vorsichtsmassnahmen geht das obige Thema auch lange gut über die Bühne.

Ich habe da keine Hemmungen und hoffentlich machen das noch viel mehr Leute. 

Immerhin verliert man durch das Hierbleiben auch nicht seine Gestaltungsmöglichkeiten in Form von z.b. aussagekräftigen psychiatrischen Attesten, man kann auch einfach Gefälligkeitszeugnisse dazu sagen  Big Grin

Bei entsprechend gut aufgebauter Legende, muss ein ehemaliger Gutverdiener eine Verurteilung nicht fürchten weil das Verfahren höchstwahrscheinlich sowieso eingestellt wird. Konsequent durchgezogene Nicht-Kooperation mit der Justiz kippt regelmässig das gesamte Verfahren.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? Antragsgegner 8 9.130 04-11-2013, 12:02
Letzter Beitrag: Antragsgegner

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste