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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#25
@Austriake
Du hast völlig Recht. Sobald man in DE abgemeldet ist, nichts in DE hat (außer DeRentenVersicherung), ist man auch nicht mehr in DE streuerpflichtig gesamt Sozabgaben&Co und ob die örtliche Behörde überhaupt irgendwas dem De Amt mitteilen wird, ist auch fraglich. (im Ü. schön von Dir (Austriake) was zu hören Smile)
@Bodenseebursche
Der Hintergrund meiner Gedanken, als ich die Frage stellte, war, sich etwas schlauer zu machen was straffrechtlichen Komponenten beim NichtZahlen des Eheg.U betrifft, da ich evt. ab und zu nach DE reisen muss.
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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 10-01-2017, 11:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

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