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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#21
Zitat:H4 hat damit erstmal nichts zu tun, weil das ein unabhängiges Verfahren ist. H4 zur Sicherung des Lebensbedarfs gibt es auch dann, wenn im Grunde andere Bezüge möglich wären, die derzeit aber nicht durchsetzbar sind. Ich habe im übrigen auch nicht gesagt, dass es so kommt, sondern nur, dass es möglich wäre.

Wenn "der Schuft" im Knast sitzt, ist der Fall anders gelagert, weil er dann nur noch stark eingeschränkt leistungsfähig ist.

Das dauert unter Umständen sehr lange bis ein Worst Case Szenario droht=Knast. 
Wobei ich mich allerdings schon wundere, mit welcher Naivität manche Zeitgenossen sich ihre Grube selber buddeln.
Die fangen doch tatsächlich bei der Einvernahme ( und meisstens recht wortgewaltig ) bei der Staatsanwalt damit an, die Leistung von Unterhalt an Umgang knüpfen zu wollen. Herrlich so etwas, über solche Trottel freut sich jeder Richter.

Nur die Dummen gehen in den Knast. Oder die die es wollen, weil Sie damit gegen irgendetwas protestieren wollen. Total lächerlich.
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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

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