Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
#10
(27-11-2012, 18:13)Pogo schrieb: IPAD,
auch als selbstständiger kannst du aufstocken und gezahlten Unterhalt als Ausgaben anrechnen lassen.

Hab ich versucht, dass Amt sah das aber anders. Die Hürden dort sind gewaltig und der bürokratische Aufwand neben einer 50-70 Stunden Wochen, fehlenden Zeiten an den WE wegen Kindesumgang, einfach nicht zu bewältigen. Nach der 3. Nachforderung von Unterlagen und einer geforderten Umsatzprognose, die ich selbst nicht leisten kann, hierzu einen Steuerberater (kostenpflichtig) mit zu beschäftigen gewesen wäre, habe ich aufgegeben. Hinzu kommt, dass ich seit diesem Monat mit meiner neuen LG nun ein Jahr zusammenlebe und sie einfach zu gut verdient, als dass da noch was an Aufstockung drin gewesen wäre. Ich möchte jetzt aber auch nicht fiktive Wohnsitzänderungen durchführen und die Allgemeinheit damit beschei..., liegt mir einfach nicht.

Aufstockung scheidet also aus.

Die Lösung sah anders aus:

Mitarbeiter vollzeit gefeuert, damit ich den Unterhalt zahlen kann. Der sitzt nun schon seit drei Monaten auf der Straße, keine Aussicht auf eine neue Beschäftigung. Ich dafür muss jetzt seine Arbeit auch noch mit übernehmen, schieb Überstunden und Nachtschichten. Letztendlich zahlt jetzt das Jobcenter die Busse für dieses Rechtssystem und ich zahle mit meiner Gesundheit, obwohl arbeiten immer noch das erträglichere ist, als laufend vor Gericht zu sitzen und sich beschimpfen zu lassen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen - von IPAD - 27-11-2012, 18:32
Nicht ganz neu - von IPAD3000 - 07-11-2016, 13:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste