Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Guten Morgen !

Ich habe ja drei Kinder von zwei Exen. Ich habe gerichtlich versucht den KU herabsetzen zu lassen, hatte mageren Erfolg, aber es ist weniger geworden. Nur bei beiden zuständigen Gerichten wurde einstimmig die Auffassung vertreten, das Mangelfallberechnungen nicht möglich wären, der Mindestunterhalt zu leisten wäre. Diese Gerichtsverfahren sind nunmehr abgeschlossen, ich zahl jetzt etwas über Mindestunterhalt.

Zwischenzeitlich gab es Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Die haben auch gerechnet und sind im Rahmen einer Mangelfallberechnung (dort sehr wohl möglich!) zu einer monatlichen Verteilungsmasse von rund 100 Euro gekommen. Diesen Bescheid habe ich gerade zugestellt bekommen, die Gerichtsverfahren wurden einen Monat vorher abgeschlossen.

Was soll ich davon halten ? Vor Gericht wird man dazu gezwungen mehr zu zahlen wie möglich und das Jugendamt kann dagegen sehr wohl meine Einkommenssituation realistisch einschätzen und berechnen. Ich zahl also nun für alle drei Kinder rund 700 Euro mehr, als wenn das Jugendamt das zu entscheiden gehabt hätte.

Mit diesem Wisch gleich wieder Abänderungsklage einreichen ? Oder wie reagiert man da ?
Ist denn die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid vom Gericht schon rum?
Das war ein "erzwungener" Vergleich. Von daher kein Widerspruch mehr möglich.
Wenn es ein Vergleich war (steht in den FAQ nicht, man sollte NIE einem Vergleich zustimmen?), dann ist der Zug wohl abgefahren.
Abänderungsklage wäre sicher möglich, kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Gericht seine Meinung ändert weil das JA anders rechnet.
Andererseits sind 700 € ein Batzen Geld, und im Vergleich zu den Kosten einer Klage wohl relativ gering.
(27-11-2012, 16:13)IPAD schrieb: [ -> ]Das war ein "erzwungener" Vergleich. Von daher kein Widerspruch mehr möglich.

Was verstehst Du darunter?

Wer hat Dich dazu gezwungen?

Was hat er gesagt? Wortwörtlich.

Warum ich so genau nachfrage, kannst Du in meinem Haupttread sehen.

lg

Robert
(27-11-2012, 16:13)IPAD schrieb: [ -> ]Das war ein "erzwungener" Vergleich. Von daher kein Widerspruch mehr möglich.

Lgisch, dass die Richter einen Vergleich haben wollen. Damit ist diese Sache erledigt, im Übrigen auch für Dich. Wer Ja sagt, der muss nun damit leben.
Naja, der Vergleich war "räuberische Erpressung":

Gedroht wurde mit:
a) Zwangsvollstreckungsmassnahmen aufgrund des alten Titels (kann ich mir als selbständiger nicht erlauben)
b) Meine VKH wurde von der Richterin absichtlich zurückgehalten, bei Gerichtskosten wäre das Ergebnis a) gleich gekommen

Nur weil ich mich verglichen habe, habe ich kein Massnahmen nach a) (solang ich zahlen kann) erfahren müssen und nachdem ich diesen zustimmte, wurde gnädigerweise VKH gewährt, die Richterin machte klar, dass dies nicht geschehen wäre (obwohl mein Einkommen dafür spricht), wenn ich mich nicht verglichen hätte. Da ich selbst bereits psychisch kurz vor "Klapse" stand, musste ich auch aus gesundheitlichen Gründen zustimmen. Mehr hätte ich nicht mehr ertragen.

Ja, die FAQ sagen man soll sich nicht vergleichen, ich hab das auch drei Verhandlungen durchgehalten, aber dann gings einfach nicht mehr. Noch kann ich zahlen, aber in ein paar Monaten könnte es knapp werden. Ich habe dann vor ggf. in die Insolvenz zu gehen, sollen die sich doch ihren Vergleich dann bitte an die Wand tapezieren. Mir war voerst wichtig, psychisch nicht an die Wand zu fahren ... oder an den nächsten Baum.
Eines solltest du nicht vergessen: Insolvenz ist Privatvergnügen. Das mindert deine UH-Pflichten um keinen Cent.
IPAD,
auch als selbstständiger kannst du aufstocken und gezahlten Unterhalt als Ausgaben anrechnen lassen.
(27-11-2012, 18:13)Pogo schrieb: [ -> ]IPAD,
auch als selbstständiger kannst du aufstocken und gezahlten Unterhalt als Ausgaben anrechnen lassen.

Hab ich versucht, dass Amt sah das aber anders. Die Hürden dort sind gewaltig und der bürokratische Aufwand neben einer 50-70 Stunden Wochen, fehlenden Zeiten an den WE wegen Kindesumgang, einfach nicht zu bewältigen. Nach der 3. Nachforderung von Unterlagen und einer geforderten Umsatzprognose, die ich selbst nicht leisten kann, hierzu einen Steuerberater (kostenpflichtig) mit zu beschäftigen gewesen wäre, habe ich aufgegeben. Hinzu kommt, dass ich seit diesem Monat mit meiner neuen LG nun ein Jahr zusammenlebe und sie einfach zu gut verdient, als dass da noch was an Aufstockung drin gewesen wäre. Ich möchte jetzt aber auch nicht fiktive Wohnsitzänderungen durchführen und die Allgemeinheit damit beschei..., liegt mir einfach nicht.

Aufstockung scheidet also aus.

Die Lösung sah anders aus:

Mitarbeiter vollzeit gefeuert, damit ich den Unterhalt zahlen kann. Der sitzt nun schon seit drei Monaten auf der Straße, keine Aussicht auf eine neue Beschäftigung. Ich dafür muss jetzt seine Arbeit auch noch mit übernehmen, schieb Überstunden und Nachtschichten. Letztendlich zahlt jetzt das Jobcenter die Busse für dieses Rechtssystem und ich zahle mit meiner Gesundheit, obwohl arbeiten immer noch das erträglichere ist, als laufend vor Gericht zu sitzen und sich beschimpfen zu lassen.
(27-11-2012, 18:32)IPAD schrieb: [ -> ]...laufend vor Gericht zu sitzen und sich beschimpfen zu lassen.

Dafür hat der Mensch 2 Ohren seit Geburt. Eines für rein und eines für wieder raus.
Mal ehrlich und Spaß bei Seite. Du brauchst mehr Gelassenheit. Die beim JC und Gericht haben nur was auf dem Teller, weil Leute wie Du Steuern zahlen. Gönne ihnen Ihre 5 Minuten Bühne und verfolge konsequenter, was für dich gut ist. Der Vergleich und die Kapitulation beim JC stärkt nur die Falschen.
Ich kann Jah nur zustimmen.
Es war schon so weit gekommen dass ein Richter meinte: "Frau ******
Ich kann mir gar nicht vorstellen dass ihr Mann aggressiv ist. Sehen sie doch was er für eine Ruhe ausstrahlt."
Ein anderer Richter: "Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann dass Sie irgendjemand was antun können, bin ich dennoch überzeugt davon........"
Das tolle ist......Ich bin so!
Ich schlafe jede Nacht gut und ausreichend. Bin nicht depressiv und denke stets positiv, auch wenn ich nicht immer Grund dazu habe.
Es gibt immer zwischendurch Dämpfer, die recht schnell abgearbeitet sind.
Mein Zwischenstand: Völlig Pleite, arbeitslos, steuere auf einem 170er zu, seit 3 J. klage ich auf Umgang.
Trost: Die 3 Jahre sind vorerst im Jan erledigt. Freue mich auf meinem Sohn.Smile
(27-11-2012, 21:42)webmin schrieb: [ -> ]Freue mich auf meinem Sohn.Smile

Freue mich für dich mit! Smile
Möchte den Thread nicht zerstören aber:
3 Jahre konnte Exe machen was sie wollte, nun weiß das Gericht(OLG) was Sache ist.
Ein letztes Aufbäumen der Exe ist im Gange........aber im Jan. ist Schluß damit. Big Grin
Nicht falsch verstehen, meinen Sohn habe ich (fast) die ganze Zeit "sehen dürfen", jedoch nur wenige Stunden in der Woche.
Ab Jan. mit Übernachtung Smile
Zitat:Freue mich für dich mit!
Danke!
Darf ich nochmal auf das Thema zurückkommen ?

Ich habe mal ein Schreiben an das JA verfasst und bitte um eure Meinungen hierzu:

Ich möchte ihre Rückforderung nicht grundsätzlich in Frage stellen, jedoch erschließt sich mir nicht, wie Sie auf den Zahlbetrag kommen. Hierzu bedarf es eines Rechenweges, den Sie mir bitte noch nachvollziehbar darlegen möchten.

Sie haben bei der Auszahlung des Unterhaltsvorschusses an die Kindesmutter das volle Kindergeld abgezogen, welches eigentlich mir hälftig zur Deckung meines Teiles der Umgangs- und Fahrtkosten zusteht.

Wäre ich nun in voller Höhe leistungsfähig gewesen, so wäre der mir zustehende hälftige Kindergeldanteil dann in der dadurch geminderten Rückforderung bereits enthalten gewesen. Da Sie mir aber selbst einen Mangelfall bestätigten, steht mir dann der Kindergeldanteil nicht mehr zur Verfügung, so dass mir dieser – nach meiner Rechtsauffassung – dann an mich auszuzahlen wäre. Somit ergäbe sich in der Differenz sogar ein Guthaben zu meinen Gunsten in Höhe von 62,27 Euro. (Ihre Rückforderung 29,73 Euro - KG 92 Euro) In der Summe sind das 498,16 Euro für 8 Monate, welche mir auszuzahlen wären.


Wäre das so machbar ? Spies umdrehen und noch Geld fordern ???Big Grin
Eigentlich komme ich ja saugünstig davon, solch ein Ergebnis hätte ich mir vor Gericht gewünschtUndecided
Hallo,

ich musste mich neu anmelden, obwohl ich bereits viele Jahre hier im Forum aktiv war. Wer etwas mehr über mich wissen möchte, mein alter Username war IPAD, leider hab ich es nicht hinbekommen, meinen alten Account zu reaktivieren. 

Wer mich von früher noch kennt, ich freue mich euch 'wiederzusehen'. Viel Zeit ist ins Land gegangen, geändert hat sich nicht viel, seit fast drei Jahren ist meine Abänderungsklage bereits rechtshängig und immer noch nicht entschieden, Burnout und Depressionen haben zum Leidwesen meiner Ex-Frauen so einige Gutachter auf den Plan gerufen, welche völlig kontähre Ergebnisse zur Folge hatten. Jetzt haben die Gerichte die Pappnase auf, welcher Gutachter war nun der glaubwürdigere? 

Gruß
IPAD(3000)
Alten Account in den Neuen überführt, Threads vereinigt.

Deine neue Abänderungsklage wegen Kindesunterhalt läuft seit drei Jahren? Nicht schlecht, mal sehen ob sie bis Volljährigkeit fertig werden. Was hast du in dieser Zeit an Unterhalt bezahlt? Wie ging es mit den Kindern?
Also meine letzte Abänderungsklage gegen meinen 3.000,- € Titel wg. anhaltender Arbeitslosigkeit ist von Oktober 2010.
Im Jahr 2014 wurde er nach mehreren Verhandlungen abgelehnt.
Seitdem läuft meine Beschwerde zum OLG ohne jede Zuckung von denen.
Bis heute also 6 Jahre.
Unrechtsrepublik Deutschland
(07-11-2016, 18:23)beppo schrieb: [ -> ]Bis heute also 6 Jahre.

Unglaublich. Geht da nicht mal was mit Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer? Dagegen waren bei mir die beiden Instanzen ja regelrecht auf Speed. Knapp 2 Jahre, aber auch nur, weil die beklagte Partei zum Gütetermin nicht erschienen ist.
Da unser Krieg mittlerweile eingeschlafen ist, meine Ex sich mit Mindestunterhalt begnügt und keinerlei Pfändungsversuche mehr unternimmt und mittlerweile 3 meiner 4 Kinder volljährig sind, werde ich einen Deibel tun und das Gericht aufwecken.
(07-11-2016, 14:28)p__ schrieb: [ -> ]Alten Account in den Neuen überführt, Threads vereinigt.

Deine neue Abänderungsklage wegen Kindesunterhalt läuft seit drei Jahren? Nicht schlecht, mal sehen ob sie bis Volljährigkeit fertig werden. Was hast du in dieser Zeit an Unterhalt bezahlt? Wie ging es mit den Kindern?

Danke!

Ja, es sind nun annähernd drei Jahre, genau genommen 2 3/4 Jahre. Wie man an meinen vorherigen Threats womöglich erahnen kann ist so einiges durch meine 2. Scheidung in 2012 aus dem Ruder gelaufen. Psychisch war meine Belastungsgrenze erreicht, Firma hingeschmissen und ab in meine seither andauernde Burnoutphase. Seit nunmehr 3,5 Jahren geh ich nicht mehr arbeiten, nicht weil ich bockig wäre oder so, eben weil es gesundheitlich absolut von Nöten war. Tja, und wer nicht mehr arbeiten geht, kann nichts zahlen. Insgesamt 3 Atteste inkl. einem Gutachten wurden bei Gericht eingereicht, wonach meine Arbeitsfähigkeit bei null liegt. Da dies natürlich nicht in die Wahrnehmung meiner Exen passte, durfte ich mich nunmehr noch zweimal sezieren lassen, ob nicht evt. doch ein Fünkchen Restarbeitsfähigkeit bei mir zu finden sei, tja, der eine Gutachter sagte ja, der andere Nein. Jetzt weiss das Gericht nicht zu entscheiden, die Rattin meiner einen Ex (nebenberufliche Vollblutfeministin) spuckt jetzt Feuer wie es nur geht.

Eines weiss ich bei all dem ganz sicher. Hätten meine Exen mal ein Einsehen gehabt und mir Zeit zu Gesunden gegeben, wäre ich längst wieder auf den Beinen. Leider sind diese jedoch eher bemüht, mir regelmäßig die Beine erneut wegzureißen, so dass dies nie was werden wird. Und genau das macht es mir verdammt schwer, die mangelhafte weibliche Intelligenz.

Ich hab selbst also schon lange nicht mehr das Ruder in der Hand. Ich weiß nur, dass die Zeit für mich läuft, denn zwei meiner Kinder werden in den nächsten Jahren 18. Dann bin ich zwar nicht aus den Pflichten entbunden, doch kann ich mir beim Besten willen nicht vorstellen, dass meine Kinder mir gleichermaßen mit solch geballter Unverständnis entgegen treten werden. 

Zum Thema Kinder: Als das Geld nicht mehr floss wurden die Probleme mit dem Umgang deutlich größer. Zu meinen großen Kinder hab ich den Kontakt abbrechen müssen, zu sehr wurden diese instrumentalisiert. Jetzt nach einigen Jahren kommt mein großer Sohn auf eigene Initiative ab und an mal vorbei. Meine Tochter macht mir dagegen Vorwürfe, ich hätte ja den Kontakt damals abgebrochen, von daher bräuchte sie mich nicht mehr. Muss ich vorerst so akzeptieren, sie ist nicht bereit die heilige Kuh Mutter zu opfern, um sich den Wahrheiten öffnen zu können. Mein kleiner Sohn wird immer größer, ist jetzt neun, kam früher alle 2 Wochen jedoch mit Zwang durch Umgangsvereinbarung, diese wurde seitdem lfd. unterlaufen, jetzt sind wir auch Dank der ach so bemühten Gerichte und des Jugendamtes bei ~ alle 1-2 Monate.  

Das war mal die Kurzfassung der ungefähr letzten 3 Jahre, nicht nur geprägt durch die Unterhaltsverfahren, nebenbei habe ich - die gegnerische Anwältin hat's netterweise durchgerechnet - 12 Verfahren um Sorge- und Umgangsrecht, inkl. Unterlassungklage wg. Falschbehauptungen geführt. "Gewonnen" hab ich keine, alle wurden durch die Mütterfürsorge (JA, Gerichte etc) abgeblockt und führten lediglich zu teilweise hässlichen Zwangsvergleichen.

Ich habe meinen Glauben in unsere Gesetzgebung völlig verloren. Sämtliche Referenzurteile div. BGH`s waren in meinen Verfahren scheinbar nicht zu berücksichtigen. Solangsam denke ich, es kommt einer von 10.000 Vätern in eine Art Tombola. Wird er gezogen, bekommt er ein nach unseren Gesetzen auszulegendes Urteil, damit man mal wieder einen Referenzfall für die Presse hat, welches veröffentlicht werden kann. All dies, um die wahre Rechtsprechung und deren Ungerechtigkeit zu verschleiern. 

Gruss
Dann sind wohl auch unbezahlbare Schulden aufgelaufen. Aber tröste dich, auch mit zwei Gutachten die für dich sprechen wärst du für alle jemand, der "Unterhaltsflucht durch Krankheit" betreibt. Deshalb ist es völlig egal, wie das Gericht jetzt nach Jahren entscheidet. Oder es lässt die Akten einfach weiter vergammeln.

Der eigentliche Gewinn liegt darin, der Gegenseite und ihren Helferlein Ärgernis, aber keine Geldflüsse beschert zu haben. Dafür dürfen sie auch gerne von Sieg zu Sieg reiten und stolz in der selbsterzeugen Wüste von Düne zu Düne schreiten.

Der Kontakt zum jüngeren Kind wird ganz abbrechen. Der wird ausgetrocknet und ausgedörrt, die grösste Wegstrecke ist schon erreicht.
Ja, ungefähr so sehe ich dies auch. Schulden sind aufgelaufen, und das nicht wenig. Sollten die Gerichte (2 Mütter = zwei Gerichtsverfahren) wider erwarten zu meinen Gunsten entscheiden, wären die Schulden jedoch auf einen Schlag nicht mehr gegeben. Dann, und nur dann, käme für mich auch in Betracht, mich wieder ins Arbeitsleben zu stürzen. Dazu wäre es jedoch zudem von Nöten, dass man den entstehenden Mangelfall auch als einen solchen anerkennen würde. Als Selbständiger habe ich früher sehr gut verdient, nunmehr wäre ich jedoch nur noch als Hilfskraft mit annäherndem Mindestlohn einsetzbar, da mir eine psychosomatisch getriggerte Hauterkrankung die Berufsunfähigkeit beschert hat. Mein ursprünglicher Beruf ist daher passé, von daher bin ich egal wie, nur noch als ungelernte Kraft anstellbar. Tja, und auch das will natürlich keiner wahrhaben ... obwohl ich tatsächlich eine BU-Rente deshalb beziehe.
(14-11-2016, 01:44)IPAD3000 schrieb: [ -> ]Eines weiss ich bei all dem ganz sicher. Hätten meine Exen mal ein Einsehen gehabt und mir Zeit zu Gesunden gegeben, wäre ich längst wieder auf den Beinen. Leider sind diese jedoch eher bemüht, mir regelmäßig die Beine erneut wegzureißen, so dass dies nie was werden wird. Und genau das macht es mir verdammt schwer, die mangelhafte weibliche Intelligenz.

Kann ich nur unterschreiben. Denken halt nur von jetzt bis gleich. Mich würde mal eine Statistik interessieren, ob Unterhaltsempfänger mit oder ohne Titel im Endeffekt besser fahren. Das Gejammer hört man ja immer bezogen auf Zahlen von titulierten Unterhaltverpflichtungen.

Dir alles Gute.
Seiten: 1 2