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Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen
#33
Den nächsten Bock wird das OLG Bremen demnächst abschießen:

Seit sechs Jahren werde ich nämlich durch die Mangel gedreht. Frohen Mutes bin ich mit mehreren Gutachten im Gepäck, welche allesamt die vollständige Leistungsfähigkeit hinsichtlich meiner Erwerbsmöglichkeiten attestierten, zum FG Bremen-Nord. Natürlich war das nicht ausreichend. Mehrere medizinische Gutachten wurden bestellt, einiges ging schief, der Dritte nahm sich des Auftrages dann aber an. Er sah keine Erkrankung. Wie ich inzwischen weiß, ist es der Haus- und Hofgutachter des Gerichtes, welcher „normale“ Patienten mit scheinbarer Berechnung sofort vergrault. Schließlich sind Gutachten deutlich lukrativer.

Da dies Gutachten Schwächen aufwies, kam noch ein Gutachter auf den Plan.

Fragestellung des Gerichtes: Inwieweit behindert die beim Antragsteller vorhandene psychisch getriggerte Schuppenflechte seine Arbeitsfähigkeit.

So ging das samt Akte an die zuständige Ärztekammer. Die empfahl einen Professor der Psychiatrie als geeignet.

Gut, dort hingefahren zum erneuten Sezieren auf etwaige vorhandene Restarbeitsfähigkeit. Dieser attestierte die vollständige Arbeitsunfähigkeit.

Freudestrahlend hielt ich das Gutachten nach 3 oder waren es 4 Jahren in den Händen, glaubte nun zu meinem Recht zu kommen. Pustekuchen!

Die Fragestellung an den Gutachter war nämlich zwischenzeitlich einfach mal abgeändert worden. Sie lautete nun: Inwieweit behindere meine Schuppenflechte meine Arbeitsfähigkeit. Nix von Psyche mehr zu lesen.

Die nette Rattin der Gegenseite ließ somit erfolgreich das Gutachten für nicht verwertbar erklären. Das Gericht spielte das Spiel gerne mit. Ein neues Gutachten kam nicht mehr, das Urteil war vernichtend.

Berufung am OLG Bremen eingereicht, seit Dez rechtshängig. Begründung:

a) Die Fragestellung wurde nicht wie ursprünglich gedacht auch auf die psychische Komponente meiner Erkrankung hin ggü. dem Gutachter gestellt, obwohl ggü. der Ärztekammer noch so gewollt.
b) Die angeblich allein auf die Hauterkrankung abzielende Begutachtung wurde ad absurdum geführt, indem hierfür ein Psychiater mit der Begutachtung beauftragt wurde.
c) Aus a) und b) folgt, dass die ursprüngliche Beweisfrage nie geklärt wurde, eben meine Erkrankung im Gesamten, die psychosomatische Komponente, nicht geklärt wurde.

Nun saßen dort die drei Affen vom OLG in der mündlichen Verhandlung, einer hielt sich die Ohren zu, der nächste die Augen, und der dritte hielt den Mund (die dritte, die einzige Richterin im Spiel).

Ergebnis: Jetzt soll ich bereits seit März nach Giessen, sind ja nur schlappe 400km, und im Gepäck hab ich trotz Widerspruch erneut die falsche Frage, eben nur auf die Hauterkrankung abzielend (welche allein betrachtet sicher keine Arbeitsunfähigkeit begründet). Und wieder geht es - haltet euch fest - zu einem Psychsomatischen Gutachter.

Fragt sich wie das enden soll?

Auf jeden Fall scheint der Gutachter keinen Bock drauf zu haben, sich an dem dreckigen Spiel zu beteiligen, denn obwohl er das Gutachten bis Ende Mai fertig haben sollte, hüllt der sich in Schweigen, hat mich bisher nicht vorgeladen, antwortet auch nicht auf Erinnerungen des OLG.

Trotzdem werde ich am Ende dumm dastehen:
Denn wenn auch der oder ein anderer Psycho-Doc irgendwann mal in die Hufe kommt: Er darf nur die Frage beantworten, welche eigentlich nur ein Dermatologe beantworten dürfte. Sobald wieder die Psyche als Trigger meiner Hauterkrankung erkannt werden würde, käme die Rattin erneut: „Danach haben wir nie gefragt“

Eins weiß ich und jeder weiß das, wenn er nur einen IQ von 50 hat: Wer Hauterkrankungen von Psycho-Docs begutachten lässt, kann nachher nicht sagen, die Psychosomatik wäre nie gefragt gewesen.

Leute: ICH WERDE VERARSCHT!

Der BGH ruft, sollte es so kommen, wie es auf mich unweigerlich zurollt.

Das Beste an allem: Seit letztem Jahr gibt es neue Medikamente am Markt, welche zumindest die Hauterkrankung zu 90% eingedämmt hat. Ein paar Schuppen noch auf dem Kopf, das wars. Vorher war 80% meines Körpers betroffen. Was in sechs Jahren halt passieren kann: Neue Heilmethoden, nun bleibt nur noch die Psyche, welche mich plagt. Doch wird der Gutachter das erkennen (wollen)? Für das Gericht ist klar: Ich simuliere, würde mich drücken wollen. Lange setzten die mir die Pistole auf die Brust, ich würde nichts zur Besserung meines Gesundheitszustandes tun. Nun konnte ich dies, zumindest was die dermatologische Komponente betrifft, dem Fortschritt der Medizin sei Dank. Am Ende wird man sagen, nur etwas Schuppen auf dem Kopf, wir wussten es doch: Ein Simulant! Antrag abgelehnt!
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Nicht ganz neu - von IPAD3000 - 07-11-2016, 13:39
RE: OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes - von IPAD3000 - 23-09-2019, 00:35

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