26-05-2016, 15:37
1. Nein, der Verfahrensbeistand ist nicht ladungs- oder weisungsberechtigt.
2. Nein. Leidergottes hat es sich eingebürgert, dass Richter automatisch einen Verfahrensbeistand bestellen, auch wenn das ausser zusätzlichen Kosten und zusätzlichem Schwachsinn keine Erkenntnisse bringt. Eine Begründung brauchts dafür gar nicht.
3. Die Wahrheit sagen. Dass sie nicht müssen. Und dass sie vor Gericht ganz offenherzig darüber sprechend dürfen. In dem Alter werden sie vor Gericht angehört werden.
Meine Erfahrung: Unfähige Personen der Helferindustrie besser ignorieren anstatt bemüht sein, doch noch etwas positives zu erreichen. Egal was du machst, es wird dir sowieso negativ hingedreht. Als mach lieber gar nichts, kooperiere nicht.
2. Nein. Leidergottes hat es sich eingebürgert, dass Richter automatisch einen Verfahrensbeistand bestellen, auch wenn das ausser zusätzlichen Kosten und zusätzlichem Schwachsinn keine Erkenntnisse bringt. Eine Begründung brauchts dafür gar nicht.
3. Die Wahrheit sagen. Dass sie nicht müssen. Und dass sie vor Gericht ganz offenherzig darüber sprechend dürfen. In dem Alter werden sie vor Gericht angehört werden.
Meine Erfahrung: Unfähige Personen der Helferindustrie besser ignorieren anstatt bemüht sein, doch noch etwas positives zu erreichen. Egal was du machst, es wird dir sowieso negativ hingedreht. Als mach lieber gar nichts, kooperiere nicht.