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Anspruchsübergang an JC - Fragen zum Unterhalt
#6
Alle deine Fragen kann man nur mit "kommt drauf an" beantworten. Nur mal die Frage nach der Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung: § 46 EStG kennt -zig Vorgänge, die eine Pflicht dafür auslösen. Dazu kommen ein paar andere Gründe, z.B. eine simple Aufforderung des Finanzamts (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO). Andererseits gibt es keine generelle Pflicht, also gibts auch Szenarien, die keine Verpflichtung auslösen.

Eine fiktive Steuererstattung: Kommt drauf an. Du bist unterhaltsrechtlich gehalten, alle Steuervorteile auch wahr zu nehmen. Wird dir unterstellt, das nicht zu tun, kann es auch fiktive Steuererstattungen geben, die du dann in Form von höherem realen Unterhalt zu zahlen hast. Im Grund gibt es nur eine Regel, an die sich die ganze Juristenindustrie hält, die der Unterhaltsmaximierung.

Wie bei deiner Steuererstattung wegen Anwaltskosten solltest du jede Patrone abfeuern, die du hast, vielleicht treffen manche ohne grosse Gegenwehr, andere werden nichts bringen. Einen soliden, festen Grund für ein "so ist es richtig, das ist mein Geld" gibt es im Unterhaltsrecht nicht.

Zitat:Ab wann hätte den das JC keinen Anspruch mehr auf Auskunft, dies hängt doch bestimmt von der Höhe des bezahlten Kindesunterhaltes ab, für das EXI'lein ist ja kein Unterhalt mehr zu bezahlen. Kann ich hier vom JC Auskunft bekommen wie hoch der Bedarf meiner Tochter ist bzw. wie hoch dieser Betrag ist ( Hintergrund: habe keine Lust mehr , ständig mit diesen....auseinanderzusetzten..)

Auch hier: Es kommt drauf an. Gemäss § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II geht der Unterhaltsanspruch - und damit auch der Auskunftsanspruch - bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Leistungsträger über. Aber nicht, wenn der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 1 SGB II ). Und wieder Ausnahmen und Tricks: Um das festzustellen, kann das Jobcenter doch wieder fragen und Ausküfte einholen. Die Kommentierung dieser Sachverhalte ist sehr ausgreifend. Darüber werden dicke Bücher verfasst, Eichers "Grundsicherung für Arbeitssuchende" übers SGB II hat fast 2000 Seiten und kostet 75 EUR und das ist noch lange nicht alles.

Bei deinen Fragen habe ich das Gefühl, du versuchst das Spiel mit der Gegenseite nach deren Regeln zu spielen, auf deren Spielfeld. Das wird dich immer unter Druck halten und wenig Erfolge bringen. In einem evolutionären Prozess ist dieses System, diese Regeln, dieses Spielfeld die letzten 60 Jahre gegen Unterhaltspflichtige optimiert worden. Freu dich auch nicht zu früh, wenn du in Punkt 14.3 ein paar Euro gewinnst, dafür wirst du in Punkt 23.8 stärker abgezockt und tausend weiteren Punkten auch.
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RE: Anspruchsübergang an JC - Fragen zum Unterhalt - von p__ - 29-04-2016, 09:56

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