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Anspruchsübergang an JC - Fragen zum Unterhalt
#1
Hallo zusammen,

ich hoffe dass ich mit dieser Fragestellung hier richtig bin.

Hintergrund:

Seit 2012 bis heute wurde zwischen meinem Anwalt und dem Jobcenter die Höhe des Betreuungsunterhaltes versucht zu regeln. Ich war nicht verheiratet und der Unterhaltsanspruch an die KM besteht seit 2015 nicht mehr. Es geht jetzt um den Kindesunterhalt. Dieser wurde seither auf Basis / Einigung mit dem Jobcenter bezahlt, es besteht kein Titel. Nachdem der Betreuungsunterhalt für die KM wegfiel wurde dieser angepasst ( eine Stufe höher ).  Die letzten Verdienstbescheinigungen wurden dem Jobcenter vollumfänglich zur Berechnung des Unterhaltes gegeben im Ende 2014.

Folgendes ist jetzt passiert, auf was auch die Frage abzielt:

Das Jobcenter hat ohne mein Wissen im November 2015 , alle Verdienstbescheinigungen von meinem Arbeitgeber angefordert bis rückwirkend 2013. "ich bin gemäß §60 Abs. 3 Nr.2 SGB II, §§20 und 21 SGB X verpflichtet Auskunft über meine Auskünfte zu geben" ( Auszug aus dem Schreiben an meinen AG ), woraufhin mein AG diese Auskunft gegeben hat. Ich habe dies erst jetzt! erfahren.

Meine Ex geht nicht arbeiten und bekommt Ihr Geld vom JC (H4).

- darf mein AG ohne Rückfrage diese Auskunft erteilen ?
- hat das JC das Recht auf Auskunft über meine Einkünfte ( KU wird nach DDT , Stufe 4 , 291€ bezahlt ), ist dieser Anspruch tatsächlich an das JC übergegangen obwohl KU Stufe 4 bezahlt wird?
- lt. JC darf meine EX und das JC von mir Auskunft über mein Einkommen fordern ?

Fragen zum Betreuungsunterhalt/Kindesunterhalt:

- in einem Jahr sind 2 Steuerrückerstattungen erfolgt, diese wurden in diesem Jahr als Einkommen angerechnet mit der Begründung "IN" Prinzip. Ist dies so richtig ? in den folgenden Jahren wurde keine Steuererklärung abgegeben, dort wurde dann mit einer Steuerrückerstattung "fiktiv" anhand der letzten Rückerstattung weitergerechnet.

-meine Miete hat sich um 15% erhöht, kann ich dies beim Betreuungsunterhalt in die Berechnung einfließen lassen ( erhöhter Selbstbehalt ), die Miete liegt immer noch unter denen für meinen Wohnort angegebenen Mietspiegel ?

-aus 2 Familien Gerichtsverfahren sind Raten Zahlungen entstanden, diese wollte ich als Schulden bei der Berechnung geltend machen. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung dass der Unterhalt von mir im PKH Formular zu niedrig eingetragen wurde. Ich habe dort den Betrag angegeben den mein Anwalt damals ausgerechnet hat, die Forderung vom JC war höher. Ich soll dies dann von meinem Selbstbehalt bezahlen...stimmt dies, wenn ja welchen Wert hätte ich angeben müssen wenn der Unterhalt noch nicht festgelegt war?

-bin ich verpflichtet bei einer Gehaltserhöhung den Kindesunterhalt zu korrigieren ? Hatte letztes Jahr den Fall dass der Betreuungsunterhalt für die EX wegfiel und ich somit eine Stufe höher "gerutscht" bin. Zusätzlich hab sich 2015 auch die DDT geändert.
Hierauf erhielt ich erneut ein Schreiben vom JC dies rückwirkend nachzubezahlen. Ist dies korrekt ?

- habe ich umgekehrt ebenfalls einen Auskunftsanspruch über das Einkommen meiner EX ? Ich meine für den Zeitraum als Sie noch BU erhalten hat ( Sie ging angeblich arbeiten.....)


Ich dass ich dies halbwegs verständlich beschrieben habe Sleepy , vielen Dank für Euer Feedback.

LG
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Anspruchsübergang an JC - Fragen zum Unterhalt - von carte - 28-04-2016, 12:23

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