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SG Trier, S5 AS 150/15: Leistungsversagung, wenn Kindsvater nicht benannt wird
#1
Mal etwas aus den unteren Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit.

Eine Alleinerziehende hatte sich gegenüber dem Jobcenter geweigert, Angaben zum Kindsvater zu machen, um dessen
unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit überprüfen zu lassen. Sie begründete das damit, daß sie sich und das Kind vor dem
Vater "schützen wolle", er sei wegen Körperverletzung mit Todesfolge inhaftiert. Sie wolle nicht, daß das Kind Kontakt zum Vater bekommt.
In der Folge kürzte das Jobcenter ihr die Leistungen um den vermeintlichen Unterhaltsanspruch. Dagegen zog die Mutter vor Gericht.

Das Gericht konterte:

Zitat:Vor allem aber hat der BGH (Urteil vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13) zu Recht betont, dass auch der Anspruch des Kindes auf Auskunft über seinen biologischen Vater Ausfluss seines verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ist und dazu dient, eine Information zu erlangen, die für die Entfaltung der Persönlichkeit von elementarer Bedeutung sein kann

Es geht hier also alleine nicht nur um fiskalische Interessen des Staates, der die ausgezahlten Leistungen über den Anspruchsübergang von dem Vater zurückholen möchte.

SG Trier, Gerichtsbescheid v. 03.08.2015 - S 5 AS 150/15

Mitwirkungspflicht - § 60 SGB 1 - teilweise Versagung von Sozialleistungen bei unbegründeter Weigerung der Kindesmutter, den Erzeuger zu benennen, zwecks Durchsetzung von möglichen Unterhaltsansprüchen
Versagung von ALG 2 bei unbegründeter Weigerung der Kindesmutter zur Benennung des Kindesvaters
Leitsätze ( Juris )

1. Die hilfebedürftige Mutter eines minderjährigen Kindes muss im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB 1 dem Leistungsträger (Jobcenter) den ihr bekannten Vater des Kindes benennen, damit mögliche Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden können.
 2. Weder das Persönlichkeitsrecht der Mutter, noch der Umstand, dass der Kindsvater angeblich wegen einer Gewalttat inhaftiert ist, berechtigen dazu, diese Auskunft zu verweigern.
 3. Die gesetzliche Wertung in § 3 Absatz 3 Unterhaltsvorschussgesetz mit der grundsätzlichen Verpflichtung bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken, ist zu beachten.

Quelle: http://mjv.rlp.de/de/startseite/

Aus: Tacheles Newsticker v. 18.01.2016

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1948/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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SG Trier, S5 AS 150/15: Leistungsversagung, wenn Kindsvater nicht benannt wird - von Sixteen Tons - 18-01-2016, 12:27

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