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Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG
#3
(09-12-2015, 23:22)p__ schrieb: Steht in irgendwelchen Unterhaltsleitlinien.

"Leitlinien"?

Das ist dann ja wohl keine Rechtsgrundlage, sonst müsste man es ja auch so in den amtlichen Schreiben angeben, zumal ich schon festgestellt habe dass sich die Anzahl von Kommune zu Kommune stark unterscheidet.
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Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:05
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:30
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:43
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 10-12-2015, 00:01

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