02-12-2015, 09:19
(02-12-2015, 00:51)Sixteen Tons schrieb: Je nach deinen Einkommensmöglichkeiten wirst du auch für die Kosten herangezogen.
Zitat:Eine Kostenbeteiligung der Leistungsberechtigten ist bei Gewährung einer SPFH nicht vorgesehen.
Die Frage solltest Du klären.
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/...e%3D2.html
Die Familienhilfe ist auf der anderen Seite auch nicht der verlängerte Arm des Expartners. Deine Ziele stehen deswegen nicht so sehr im Vordergrund.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka