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BGH XII ZB 251/14: § 1615l BGB: Unterhaltsbetrag kann steigen
#2
Heißt: wer das Kind hat, hat das Recht ein Luxusleben führen zu dürfen als hätte er kein Kind.

Der Pflichtige hat wie immer das Recht [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu halten.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: BGH XII ZB 251/14: § 1615l BGB: Unterhaltsbetrag kann steigen - von Antragsgegner - 08-09-2015, 08:12

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