Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft
#1
Vom Jugendamt bin ich aufgefordert worden, den von mir bereits seit zwei Jahren regelmäßig und vollständig geleisteten Kindesunterhalt auch weiterhin zu zahlen – welche Glanzleistung der Unterhalts-Maximierungs-Behörde nach mehr als einem Jahr intensiven Schriftverkehrs.

Gleichzeitig wurde mir eine Frist zur Titulierung gesetzt, und zwar bis zum 15.08.2015.

Mit meiner Ex-Frau habe ich nun aber einen Deal gemacht, wonach sie freiwillig von mir ein wenig mehr Kindesunterhalt bekommt, wenn sie die bestehende Beistandschaft vom Jugendamt beendet. Das hat sie dann auch telefonisch am 24.07.2015 der Sachbearbeiterin gegenüber erklärt. Nach dem Telefonat hat sich die Dame vom Jugendamt in ihren wohlverdienten Jahresurlaub verabschiedet. Sie hat nach eigenen Angaben keine Stellvertretung, und daher kann sie erst nach Ablauf der gesetzten Frist zur Titulierung die Beendigung der Beistandschaft bestätigen. Darüber hinaus behauptet sie, dass meine Ex ihre Erklärung schriftlich vorzunehmen hat.

Nun meine Frage: besteht hier ein Schriftformerfordernis, oder genügt die einseitige, jedoch nur mündlich abgegebene Willenserklärung meiner Ex zur sofortigen Beendigung der Beistandschaft?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft - von finearts60 - 27-07-2015, 23:58

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? ohne mich 35 32.276 23-02-2016, 10:58
Letzter Beitrag: Gualterius

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste